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Start Schloß Holte-Stukenbrock

Verdächtige Beobachtungen in Schloß Holte-Stukenbrock

09.05.2019 - 10:25
in Schloß Holte-Stukenbrock
Lesedauer: 5 Min.
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Schloß Holte-Stukenbrock – Am Mittwochabend (08.05.) wurde die Polizei Gütersloh über verdächtige Beobachtungen an der Jahnstraße unterrichtet.

Wie die Eltern des Kindes angaben, wurde ihr siebenjähriger Sohn am Mittag (11.40 Uhr) von einem bislang unbekannten Mann angesprochen. Dies geschah an den Fahrradständern der Schule an der Jahnstraße. Der ca. 20 Jährige Unbekannte fragte, ob der Junge mit ihm mitkommen wolle. Anschließend fuhr der Junge mit dem Fahrrad davon.

Täterbeschreibung:

  • ca. 175cm groß
  • schlanke Statur
  • sprach akzentfrei Deutsch
  • Jeanshose
  • weiße Mütze

Die Polizei Gütersloh hat die Ermittlungen dazu aufgenommen. Hinweise und Angaben dazu nehmen wir unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen.

Weitere Verhaltenstipps

Weitere Verhaltenstipps, wenn Ihr Kind von einem Vorfall berichtet, bei dem es von einer fremden Person angesprochen und sogar bedrängt wurde:

  • Erlauben Sie Ihrem Kind ausdrücklich, dass es „Nein“ sagen darf, wenn ihm etwas „komisch“ vorkommt, es sich unwohl fühlt oder es sich in Gefahr wähnt. Die Botschaft ist: „Keiner darf etwas von dir verlangen, was du nicht möchtest!“
  • Nehmen Sie sich Zeit, mit Ihrem Kind über seinen Tagesablauf, über seine Sorgen und Nöte zu sprechen. Täter bereiten ihre Taten oftmals vor und eine kleine Beobachtung Ihres Kindes oder ein „komisches“ Gefühl könnten wichtig sein, um Vorbereitungen zu erkennen und Weiteres abzuwehren. Kinder müssen lernen, ihren Gefühlen vertrauen zu können.
  • Üben Sie mit Ihrem Kind in kleinen Rollenspielen, wie es sich verhalten kann. Es sind „Was-tue-ich-wenn“-Spiele.
  • Warnen Sie dabei nicht vor Fremden, sondern vor Taten. Kinder wissen mit dem Erwachsenen-Begriff „fremd“ oftmals nichts anzufangen. Für Kinder ist schon derjenige nicht mehr fremd, der sich mit Namen vorstellt oder das Kind mit dessen Namen anspricht („Der kennt mich doch“).
  • Üben Sie mit Ihrem Kind, wie es sich in bedrohlichen Situationen verhalten soll. Es soll weglaufen, andere Erwachsene ansprechen, um Hilfe bitten oder auch laut um Hilfe schreien.
  • Ermuntern Sie Ihr Kind, um Hilfe zu bitten, wenn es Hilfe braucht.
  • Überlegen Sie mit Ihrem Kind, wo und bei wem es sich im Notfall Hilfe holen kann.
  • Ihr Kind sollte den Polizeiruf 110 kennen. Erklären Sie Ihrem Kind, dass es bei Gefahr ohne Geld und ohne Telefonkarte von jeder öffentlichen Telefonzelle und mit jedem Handy aus die Polizei rufen kann.
  • Sie sollten wissen, wo und mit wem Ihr Kind die Freizeit verbringt.
  • Legen Sie mit Ihrem Kind Wege und Orte fest, an denen es sich aufhalten darf.
  • Halten Sie Ihr Kind zur Pünktlichkeit an. Treffen Sie Absprachen! Halten Sie selbst ebenfalls getroffene Absprachen ein, denn das Kind lernt „am Modell“! Erklären Sie dem Kind, wohin Sie gehen und wann Sie zurückkehren. Ein Kind muss wissen, wo es Sie erreichen kann.
  • Nach Möglichkeit sollte Ihr Kind in Gruppen mit anderen Kindern zur Schule gehen und sich z.B. auf Spielplätzen aufhalten.
  • Legen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind fest, wer es von der Schule oder vom Kindergarten abholen darf und mit wem es mitgehen darf. Das sollten nur maximal drei bis vier vertraute Personen sein. Die Regel gilt: „Geh nur mit diesen Menschen und mit niemand sonst!“
  • Verständigen Sie in Akutsituationen sofort über Notruf 110 die Polizei, damit weitere Maßnahmen schnell eingeleitet werden können.
  • Informieren Sie auch dann die Polizei, wenn die Tat schon einige Stunden zurückliegt.
  • Die Polizei nimmt Ihre Schilderung immer ernst. Dazu sind detaillierte Angaben Ihres Kindes zu den Tatumständen und zur Täterbeschreibung erforderlich.
Tags: BelästigungPolizeimeldung
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