In der Gemeinde Steinhagen werden wieder 17 Wahlvorstände gebildet. Ein Wahlvorstand setzt sich aus dem/der Wahlvorsteher/in, dem/der stellvertretenden Wahlvorsteher/in und weiteren sechs Wahlberechtigten als Beisitzer/innen zusammen. Das bedeutet, dass rund 150 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt werden, um in den einzelnen Wahllokalen den reibungslosen Ablauf des Wahlgeschehens und die Ermittlung des Wahlergebnisses sicherzustellen.
Das Wahlamt der Gemeinde Steinhagen hofft, dass sich viele freiwillige und motivierte Bürgerinnen und Bürger melden, die gerne als Wahlhelfer/in tätig sein möchten.
Wie schon erwähnt, müssen die Mitglieder eines Wahlvorstandes am Wahltag wahlberechtigt sein, das heißt:
- Er/sie muss Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sein,
- das 18. Lebensjahr vollendet,
- mindestens am 16. Tag vor der Wahl (am 28.04.2017) seine (Haupt-)Wohnung in Nordrhein-Westfalen haben und
- nicht vom Wahlrecht aufgrund Richterspruch ausgeschlossen sein
Zudem sollen die Wahlhelfer/innen möglichst Wahlberechtigte aus der Gemeinde Steinhagen sein.
Für das ehrenamtliche Engagement erhalten die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer eine Entschädigung in Höhe von 40,00 €.
Der Wahltag beginnt für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer um 07.30 Uhr. Ab 08.00 Uhr sind dann die Wahllokale geöffnet. Bis zum Ende der Wahlzeit um 18.00 Uhr wird nach Absprache im jeweiligen Wahlvorstand in zwei Schichten gearbeitet. Erst ab 18.00 Uhr beginnt dann die Auszählung, zu der dann alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer anwesend sein müssen. Das Auszählungsverfahren dauert erfahrungsgemäß ein bis zwei Stunden.
Das Wahlamt der Gemeinde Steinhagen freut sich über jede freiwillige Meldung und ist wie folgt zu erreichen:
Gemeinde Steinhagen, Wahlamt, Am Pulverbach 25, 33803 Steinhagen
Telefon: 05204 / 997-118
Email: wahlamt@steinhagen.de