Mehr Platz für Radfahrer*innen: Entlang der Haldemer Straße soll die Ortsdurchfahrt um beidseitig befahrbare Schutzstreifen für den Radverkehr erneuert werden. Das bringt Vorteile für die Verkehrssicherheit.
Bei einem Ortstermin in Haldem mit der Kreispolizeibehörde, Straßen NRW, Bezirksregierung, Kreis Minden-Lübbecke und Gemeinde Stemwede haben die Beteiligten beschlossen, für die Ortsdurchfahrt der Landesstraße 766 in Haldem einen Schutzstreifen für Radfahrer*innen zu empfehlen. Nach Zustimmung des Gemeinderates hat das Straßenverkehrsamt des Kreises Minden-Lübbecke als zuständige Verkehrsbehörde jetzt den Schutzstreifen angeordnet. In den kommenden Wochen wird der Landesbetrieb als Eigentümer der Straße die entsprechende Markierung aufbringen. Dieser Streifen sorgt dafür, dass Radfahrer*innen zukünftig in einem gesicherten markierten Bereich fahren können – das macht das Radfahren in diesem Bereich sehr viele angenehmer.
Ein weiterer Effekt eines Schutzstreifens an der Haldemer Straße ist, dass die Straße optisch schmaler wirkt, was sich positiv auf das Geschwindigkeitsniveau auswirken wird – das beugt Geschwindigkeitsverstößen und Verkehrsunfällen vor.
Ein Schutzstreifen darf von motorisierten Verkehrsteilnehmern grundsätzlich nicht überfahren werden – nur, wenn dies unbedingt erforderlich ist zum Ausweichen und Radfahrer*innen nicht gefährdet werden. Ansonsten dient der Streifen ausschließlich dem Radverkehr. Wer mit dem Auto ein Fahrrad überholt, muss unabhängig von der Breite des Schutzstreifens einen Abstand von 1,50 Meter einhalten. Halten und Parken entlang eines Schutzstreifens ist verboten – das geht nur in dafür vorgesehenen Parkbuchten.