(straßen.nrw). Zum Beginn der Herbstferien ist es wieder so weit: Verkehrsteilnehmer sind mit Fahrrädern und Dachgepäckträgern auf dem Weg in den verdienten Urlaub. Einer der Haupt-Staugründe: Unfälle, manchmal auch verursacht auch durch mangelhafte Ladungssicherung. Straßen.NRW klärt über richtiges Verhalten auf und verrät, wie Autofahrer den verlorenen Teddy oder Schuh zurückbekommen können.
Besonders zu Beginn und am Ende der Ferien steigen Zahl und Länge der Staus auf den Straßen des Landes regelmäßig an. Unfälle mit verlorenen Gegenständen sind hier nicht selten ein Grund: die nicht eingeklappte Sat-Schüssel am Wohnwagen, der Teddy, der beim Spielen aus dem Fenster fällt, oder, deutlich schlimmer: der Dachgepäckträger mit dem Surfbrett oder dem Fahrrad, der falsch befestigt war.
Nicht aussteigen oder rückwärtsfahren
Was ist zu tun, wenn etwas verloren geht? Besteht eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer, muss unmittelbar gehandelt werden. Wenn es möglich ist, sollte der Fahrende auf dem Standstreifen oder spätestens dem nächsten Parkplatz anhalten und von dort aus die Polizei über die Rufnummer 110 verständigen. Hilfreich ist neben der Autobahnnummer und der Fahrtrichtung auch die Angabe des Streckenabschnittes, also die Kilometerangabe auf den kleinen blauen Schildern am rechten Fahrbahnrand. Die Polizei kann dann nicht nur die nächsten Schritte zur Sicherung der Unfallstelle einleiten. Sie hat auch den direkten Draht zu den Radiosendern und kann so andere Verkehrsteilnehmer informieren. Straßen.NRW und Polizei warnen in diesem Zusammenhang eindringlich: Niemals und unter gar keinen Umständen auf der Autobahn rückwärtsfahren. Und: Auf keinen Fall aussteigen, um die Gegenstände selbst von der Fahrbahn zu entfernen. Auf der Autobahn herrscht im normalen Verkehrsfluss eine Mindestgeschwindigkeit von 60 Stundenkilometern, meistens liegt das Tempo der Fahrzeuge deutlich höher.
Kontrolle alle zwei Tage
Straßen.NRW ist regelmäßig im Einsatz, um die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten. Bernd Höhne, Abteilungsleiter Betrieb und Verkehr der Straßen.NRW-Autobahnniederlassung in Hamm: “Die Mitarbeiter unserer Autobahnmeistereien fahren im Rahmen ihrer Streckenkontrollen jeden Tag über die Autobahnen von Nordrhein-Westfalen. Dabei wird jeder Streckenabschnitt mindestens jeden zweiten Tag überprüft.” Leicht erkennbar sind die Mitarbeiter von Straßen.NRW an den orangefarbenen Kleinlastern oder Transportern, die sich viel langsamer als der übrige Verkehr auf dem Standstreifen fortbewegen. Von hier aus beobachten Straßenwärterinnen und Straßenwärter den Verkehr, kontrollieren Fahrbahn und Umgebung: Wo sind Löcher im Asphalt, welcher Baum muss zurückgeschnitten oder welches Schild erneuert werden? Aber eben auch: Wo liegen Warndreiecke, Koffer, Müll, Skier oder andere Ladungsteile, die aufgesammelt werden müssen?
Ladung regelmäßig checken
Die Autobahnmeistereien von Straßen.NRW sind auch dann Ansprechpartner, wenn erst später auffällt, dass das Kuscheltier verloren ging oder ein anderer Teil der Ladung fehlt. “Leider gibt es kein Fundbüro”, sagt Höhne. “Doch die Eigentümer erinnern sich oft, wo ungefähr sie Dinge verloren haben könnten. Ein Anruf bei der zuständigen Autobahnmeisterei lohnt sich dann in jedem Fall.” In der Regel bereitet die Ladung von Privatpersonen Probleme, weil sie unsachgemäß befestigt oder unterwegs nicht regelmäßig kontrolliert wurde. Handwerksbetriebe und Spediteure werden nach Paragraf 22 der Straßenverkehrsordnung sachgemäß unterwiesen und ausgebildet – was Fehler jedoch nicht grundsätzlich ausschließt. Ein wichtiger Tipp des Straßen.NRW-Experten lautet deshalb: “Prüfen Sie Ihre Ladungssicherung bei jedem Halt und vor der Weiterfahrt.”
Strafen drohen
Geht etwas auf der Autobahn verloren und wird gemeldet, so liegen die Bußgelder bei unzureichender Ladungssicherung zwischen 35 und 75 Euro. Abhängig davon, ob jemand gefährdet wurde oder es zu einem Unfall kam, kann es auch einen Punkt in Flensburg geben. Wer sich nicht meldet, muss mit deutlich empfindlicheren Strafen rechnen, sollte der Eigentümer später ermittelt werden können. Übrigens: Im Falle eines Unfalls kann die folgenden Fahrzeuge eine Teilschuld treffen, falls der Sicherheitsabstand zu gering oder die Geschwindigkeit überhöht und nicht dem Verkehrsfluss angepasst war.