Ein Jahr nach Erstellung des Innenstadtkonzeptes, steht die Stadt Versmold am Anfang des mehrjährigen Städtebauförderprozesses. In diesem Prozess wird die Stadt im Rahmen des Innenstadtmanagement durch das Büro DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft aus Bielefeld begleitet. Die nun angestoßenen Maßnahmen sollen der Stärkung der Versmolder Innenstadt dienen, indem die Aufenthaltsqualität verbessert und die innerstädtische Gebäudesubstanz aufgewertet wird. Dabei erhält nicht nur die Stadt Zuwendungen – auch Private können von dem Förderprogramm profitieren.
Die Erstellung des Innenstadtkonzeptes im März 2016 und die Ausweisung des Sanierungsgebietes im Mai desselben Jahres qualifizierten die Stadt für die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“. Im Rahmen des Programms gewähren der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen der Stadt Fördermittel zur Aufwertung der Innenstadt. Im November 2016 erhielt die Stadt Versmold ihren ersten Zuwendungsbescheid. Es wurden u.a. Fördergelder für den Freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb zur Attraktivierung von öffentlichen Räumen in der Versmolder Innenstadt osowie der Aufwertung der Frei- und Grünflächen am Schul- und Jugendzentrum bzw. der geplanten Skateanlage an der Schützenhalle zur Verfügung gestellt.
Ziel des Realisierungswettbewerbes ist es, eine gestalterische Lösung zur Aufwertung des Rathaus-, Markt- und des Kirchplatzes sowie der Innenstadtachse und Ravensberger Straße zu finden. Der Sieger des Wettbewerbs wird voraussichtlich im Juni gekürt.
Neben der Realisierung städtischer Bauvorhaben unterstützt die Stadt Versmold auch private Maßnahmen. So erfolgte im April 2017 ein politischer Beschluss über die Einrichtung eines sogenannten Innenstadtfonds und die Initiierung des Haus- und Hofflächenprogramms. Im Zuge des Innenstadtfonds haben z. B. lokale Vereine, Gewerbetreibende oder Privatpersonen die Möglichkeit kleinere öffentlichkeitswirksame Maßnahmen in der Innenstadt zu verwirklichen und dafür 50 % Förderung durch die öffentliche Hand zu erhalten. Darüber hinaus können Eigentümer und Bauherren über das Haus- und Hofflächenprogramm Zuwendungen im Rahmen der Sanierung von Immobilien im Sanierungsgebiet in Anspruch nehmen.