Der Rat der Stadt Werther (Westf.) hat in seiner Sitzung am 16.02.2012 mehrheitlich die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Durchführung von Osterfeuern im Gebiet der Stadt Werther (Westf.) verabschiedet. Für jedes Osterfeuer wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,- € erhoben.
Allgemeines:
Die Verordnung zielt darauf ab, dass Osterfeuer ausschließlich als Brauchtumsfeuer zulässig sind und bei der Stadt Werther (Westf.) angezeigt werden müssen.
Wer in diesem Jahr den Brauchtum pflege möchte, muss bis zum 17.03.2017 das Osterfeuer im Büro des Umweltbeauftragten, Zimmer 28 im Rathaus, angezeigt haben.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Abbrennen eines Osterfeuers.
Die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Durchführung von Osterfeuern im Gebiet der Stadt Werther (Westf.) finden Sie hier.
Alternativen zum Osterfeuer:
Wie bereits in den vergangenen Jahren haben die Bürgerinnen und Bürger aus Werther die Möglichkeit, ihren Baum- und Strauchschnitt am 08.04.2017 in der Zeit von 11-14 Uhr kostenlos am Bauhof (Blumenstraße 14) abzugeben.
Das angelieferte Material wird vor Ort gehäckselt.
Außerdem besteht auch in diesem Frühjahr wieder die Möglichkeit, den anfallenden Strauchschnitt auf dem Grundstück häckseln zu lassen. Die Termine finden Sie im Werther Umweltkalender. Pro Viertelstunde werden 17,50 Euro sowie eine Anfahrtgebührt von 5 Euro berechnet. Anmeldung unter Tel. 705-65.
Bei weiteren Fragen zum Osterfeuer, wenden Sie sich bitte an das Büro des Umweltbeauftragten, Zimmer 28 im Rathaus oder Telefon: 705-48 oder 705-65.