Werther (Westf.) In dem zähen Ringen um die Erteilung oder Ablehnung des Genehmigungsantrages für die im Mai 2016 beantragte 200 Meter hohe Windenergieanlage in Werther Häger können sich sowohl Stadt als auch der Kreis bestätigt fühlen. Die Bürgermeisterin hatte das Einvernehmen fristgerecht versagt, dieses Versagen des Einvernehmens selbst jedoch sei rechtswidrig.
Das vom Kreis eingeholte Rechtsgutachten einer namhaften Kanzlei für Verwaltungsrecht in Paderborn bestätigt zum einen die Rechtsauffassung der Bürgermeisterin, dass die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens formal rechtskonform war. „Die Untersuchung hat gezeigt, dass die Stadt Werther mit dem Schreiben der Bürgermeisterin vom 2. August 2018 das Einvernehmen für die Errichtung und den Betrieb der Windenergieanlage rechtzeitig und wirksam versagt hat.“
Allerdings ist die Versagung des Einvernehmens nach Auffassung des Kreises und des von ihr beauftragten Rechtsanwalts rechtswidrig. Der Verfasser des Rechtsgutachtens führt aus: „Die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens ist jedoch rechtswidrig, weil die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 38 der Stadt Werther der Errichtung der außerhalb des Geltungsbereiches geplanten Windenergieanlage, deren Rotorblätter den Geltungsbereich nur überstreichen können, nicht widersprechen.“