Die Grundpflege für Rasengrabstätten durch den städtischen Friedhofsgärtner beginnt ab Montag, 23. April. Das Ablegen von Blumenschmuck und Trauerfloristik jeglicher Art sowie das Aufstellen von Grabvasen und -laternen sind dann aus pflegetechnischen Gründen auf den Rasengrabstätten untersagt und nur noch auf den dafür eigens vorgesehenen Ablageflächen erlaubt.
Eine Ausnahme stellt das Ablegen von Blumen ohne Gefäß auf den Rasensteinen dar. Nicht abgeräumte Grabstätten werden durch den Friedhofgärtner abgeräumt. Die Stadt Bad Lippspringe bittet um Verständnis.