Bielefeld – Auch wenn das Wetter derzeit noch wenig an Eis und Schnee denken lässt, sollten Autofahrer nicht vergessen, Sommerreifen gegen Winterpneus zu wechseln.
Als Faustregel für den Einsatz von Winterreifen gilt die Faustregel “Von O bis O” – von Oktober bis Ostern. Die Straßenverkehrsordnung gibt dazu keine Termine vor.
Wer aber mit anderen als den so genannten M+S-Reifen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte unterwegs ist, riskiert seine eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer.
Die Polizei kann Rutschpartien mit Sommerreifen mit einem Bußgeld von 60 Euro (mit Behinderung 80 Euro) ahnden. Wenn es zu einer Gefährdung oder gar einem Verkehrsunfall kommt, wird es noch teurer. Außerdem droht ein Punkt in Flensburg. Zudem kann auch der Versicherungsschutz bei der Kaskoversicherung wegen Fahrlässigkeit gefährdet sein.
Dass es mit Sommerreifen zu Rutschpartien kommt, liegt daran, dass der Sommerreifen aufgrund der Gummimischung mit jedem Grad nach unten härter wird und damit weniger Grip auf der Straße hat. Winterreifen verfügen über Gummimischungen, die auch bei Minusgraden noch weich und elastisch bleiben und somit für Grip auf der Fahrbahn sorgen.
Doch auch der beste Winterreifen hilft wenig, wenn die Fahrweise nicht an die Wetterverhältnisse angepasst wird. Sorgen Sie also im Winter rechtzeitig für die passende Bereifung, reduzieren Sie das Tempo und halten Sie ausreichend Sicherheitsabstand!
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