Bielefeld – Nicht nur Fahrzeuge, sondern auch Fußgänger sollten für die Herbst- und Wintersaison 2015 / 2016 gut gerüstet sein. Denn hätten Sie gedacht, dass Sie als Fußgänger mit dunkler Bekleidung bei Dunkelheit “nahezu unsichtbar” sind? Polizeihauptkommissarin Dunja Winkler vom Verkehrskommissariat Unfallprävention / Opferschutz informiert rund um das Thema:
Trotz eingeschaltetem Licht am Fahrzeug und der vorhandenen Straßenbeleuchtung, sind dunkel gekleidete Fußgänger für Autofahrer im Dunkeln nicht rechtzeitig zu erkennen. Um frühzeitig wahrgenommen zu werden, muss sich ein Fußgänger deutlich von seiner Umgebung abheben.
Statten Sie Ihre Bekleidung und mitgeführte Gegenstände, wie Taschen, Rücksäcke oder Schirme mit retroreflektierenden und / oder fluoreszierenden Materialien aus. Wenn Scheinwerferlicht auf einen Fußgänger mit retroreflektierender Kleidung oder retroreflektierendem Zubehör trifft, dann strahlt das Material hell zurück. Dies führt zu einer deutlich erhöhten Sichtbarkeit. So können Autofahrer Sie früher erkennen.
Dunja Winkler hat ein Rechenbeispiel für Ihre Sicherheit:
“Wenn Sie reflektierende Kleidung tragen, kann ein Autofahrer Sie bereits 150 Meter vorher erkennen. Bei heller Bekleidung werden Sie 40 Meter vorher gesehen. Sind Sie dunkel gekleidet, erkennt ein Autofahrer Sie erst 25 Meter vorher. Fährt ein Autofahrer mit 50 km/h, hat er einen Anhalteweg von fast 30 Metern. Das kann lebensgefährlich für Sie werden!”
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