Bielefeld-Innenstadt – Am Dienstag, den 14.01.2020, blieb ein Betrugsversuch mit Lotteriegewinnversprechungen dank einer Mitarbeiterin einer Drogerie an der Niedernstraße erfolglos.
Eine Unbekannte rief am Montag, 13.01.2020, eine 75-jährige Bielefelderin an und stellte ihr einen Lotteriegewinn in Aussicht. Zur Auszahlung des Gewinns sei es erforderlich, dass die Bielefelderin diverse Guthabenkarten kaufe. Bei der Übergabe des hohen Geldgewinns sollte die Bielefelderin diese Karten dem Überbringer übergeben. Nachdem die Bielefelderin Gutscheinkarten gekauft hatte, meldete sich die Unbekannte erneut telefonisch und gab an, dass diese Gutscheinkarten nicht die Richtigen seien.
Die Angerufene beabsichtigte am Dienstag, gegen 11:50 Uhr, in der Drogerie an der Niedernstraße zahlreiche andere Guthabenkarten im Wert von mehreren Hundert Euro zu kaufen. Der aufmerksamen Mitarbeiterin des Geschäftes kam dies ungewöhnlich vor, so dass sie die Polizei informierte. Dank ihres Anrufs kippte der Betrugsversuch bei dem anschließenden Gespräch der Polizeibeamten mit der Käuferin auf.
Denken Sie daran: Bei einem Lottogewinn ist es in keinem Fall erforderlich Gegenleistungen zu erbringen. Werden Sie aufgefordert, als Gegenleistung für den Erhalt des Gewinns Geld, Guthabenkarten oder andere Werte zu übergeben, sind Betrüger am Werk.