Bielefeld (bi). Trotz des angekündigten Warnstreiks auch bei moBiel am morgigen Dienstag, 20. März, besteht Schulpflicht. Kein Schüler und keine Schülerin kann sich darauf berufen, dass schulfrei ist, weil die öffentlichen Verkehrsmittel nicht fahren. Darauf weist das Amt für Schule aufgrund zahlreicher Anfragen hin. Anders als bei unwetterbedingten Gefahrenlagen ist ein Streik des Personals der Verkehrsunternehmen kein Grund, dem Schulunterricht fernzubleiben, so das Amt.
Für Fehlzeiten oder Verspätungen gilt folgende Regelung:
Nur im Rahmen der von moBiel genannten Ausfälle kann eine Verspätung/Fehlzeit entschuldigt werden.
Da der Streik angekündigt wurde, haben Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern genügend Zeit zu prüfen bzw. zu organisieren, um auf andere Weise zur Schule zu kommen (zu Fuß, mit dem Fahrrad, Bildung von Fahrgemeinschaften, …).
Sollte es absolut keine Möglichkeit geben zur Schule zu kommen, muss eine Entschuldigung folgende Details beinhalten: Nennung der moBiel-Linie, die normalerweise genutzt wird (mit Anfangs- und Endhaltestellen) sowie eine Erklärung, dass alternative Beförderungsmöglichkeiten (Fußweg, Fahrrad, Fahrgemeinschaft, …) nicht zur Verfügung standen bzw. warum sie nicht zumutbar waren.
Eine pauschale Entschuldigung (kein Schulbesuch wegen des Streiks) ist nicht möglich.