Jedes Jahr wird am Ostersonntag eine Vielzahl von Feuern angezündet, um nach altem Brauch den Winter zu vertreiben. Dieses Brauchtum führt jedoch zu erheblichen Beeinträchtigungen und Umweltbelastungen durch Rauchentwicklung.
Bitte überdenken Sie deshalb zunächst grundsätzlich, ob Sie ein Osterfeuer abbrennen wollen oder das Schnittgut ökologisch sinnvoll für die Kompostierung oder Verwertung in einer Heizanlage zur Verfügung stellen. Die Stadt Borgholzhausen bietet Ihnen vor Ostern die Möglichkeit, samstags Ihren Strauchschnitt kostenfrei auf dem Außengelände des Bauhofs an der Sundernstraße neben der Feuerwehr anzuliefern. Dort wird das Material gehäckselt und für die Hackschnitzelheizung verwendet. Größere Mengen (rd. 10 – 15 m³) können eventuell auch vor Ort abgeholt werden.
Außerdem können Sie Ihren Baum- und Strauchschnitt zum Osterfeuer der Freiwilligen Feuerwehr an der Sundernstraße bringen.
Oder besuchen Sie einfach das Osterfeuer am Ostersonntag bei der freiwilligen Feuerwehr Borgholzhausen, Löschzug Stadt. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Freiwilligen Feuerwehr.
Wollen Sie dennoch Ihr eigenes Osterfeuer abbrennen, sind einige Regeln zu beachten:
- Sie müssen das Abbrennen des Feuers schriftlich bei der Stadt beantragen
- Sie müssen folgende Abstände einhalten:
- 100 m von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden
- 50 m von sonstigen baulichen Anlagen
- 50 m von öffentlichen Verkehrsflächen und Gehölzen
- 10 m von befestigten Wirtschaftswegen
- In Siedlungen ist das Verbrennen aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht erlaubt.
- Es darf lediglich unbehandeltes Holz – also Baum-, Strauch- oder Heckenschnitt – verbrannt werden. Das Verbrennen von Gartenabfällen sowie behandeltem und lackiertem Holz ist verboten.
- Zum Schutz der Kleintiere ist das Material vor dem Verbrennen umzuschichten.
- Es müssen sich jederzeit zwei Aufsichtspersonen in der Nähe des Feuers aufhalten. Sie dürfen erst dann den Ort verlassen, wenn Feuer und Glut vollständig erloschen sind.
Die Stadt weist darauf hin, dass es auch noch am Osterwochenende Kontrollen geben wird, ob ein Osterfeuer angemeldet worden ist und ob es den rechtlichen Vorgaben entspricht. Bei Verstößen droht ein Bußgeldverfahren. Bitte denken Sie an Ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger und an die Umwelt und kommen Sie Ihren Verpflichtungen nach.
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