Detmold. Die ersten frühlingshaften Temperaturen locken nach draußen und bis Ostern ist es nicht mehr allzu fern. Wer dann als Glaubensgemeinschaft, Organisation oder Verein in Detmold ein Osterfeuer abbrennen möchte, muss dieses bis spätestens Dienstag, 31. März 2020, beim Ordnungsamt der Stadt Detmold beantragen. Privatpersonen ist es nicht erlaubt, ein Osterfeuer abzubrennen. Hintergrund für die Genehmigung ist § 13 Abs. 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechthaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, nachzulesen auch unter www.detmold.de.
Demnach sind Brauchtumsfeuer vor der Durchführung beim Ordnungsamt der Stadt Detmold anzuzeigen. Brauchtumsfeuer sind Feuer, deren Zweck nicht darauf gerichtet ist, pflanzliche Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen. Brauchtumsfeuer dienen der Brauchtumspflege und sind dadurch gekennzeichnet, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation oder ein Verein das Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausrichtet und das Feuer im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist. Dazu gehören auch Osterfeuer.
Fragen zur Genehmigung beantwortet Marina Kirchner unter Tel. 05231/977-409 oder per Mail an m.kirchner@detmold.de.