Detmold. Bereits seit Beginn der 90er Jahre erstellt die Stadt Detmold einen Mietspiegel. Zuerst in einfacher Form, aber stets in Abstimmung mit Interessenverbänden der Mieter und Vermieter, seit der Mietrechtsreform zum 01. September 2001 in qualifizierter Form. Die qualifizierte Form bedeutet, dass er nach wissenschaftlichen Grundsätzen alle zwei Jahre erarbeitet wird und von Interessenvertretern der Vermieter, der Mieter (zum Beispiel der örtliche Mieterverein) sowie der Gemeinde anerkannt wird.
Mit dem Detmolder Mietspiegel erhalten Interessierte eine Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten. Rechtliche Basis ist der § 558 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Der Mietspiegel ist eine wichtige Orientierungshilfe für Mieter wie Vermieter hinsichtlich der Miethöhe von Wohnungen jeweils vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Er erleichtert es den Vertragsparteien, im Rahmen der ortsüblichen Entgelte eigenverantwortlich die Miethöhe zu vereinbaren. Streitigkeiten in Bezug auf die Miethöhe werden bei der einvernehmlichen Orientierung am Mietspiegel frühzeitig vermieden. So sind aufwendige und kostenintensive Gerichtsverfahren wegen Mietpreisstreitigkeiten seit Einführung des Mietspiegels kaum noch zu verzeichnen.
Um die breite Akzeptanz für den Detmolder Mietspiegel auch für die Zukunft sicherzustellen, wurde für die Fortschreibung im Jahre 2012 eine umfangreiche Neuerhebung der Mietspiegeldaten durchgeführt und eine Analyse der gewonnenen Daten sowie deren Auswertung nach wissenschaftlichen Grundsätzen veranlasst. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf die energieverbrauchsrelevanten Aspekte des Wohnraums und der Miet- und Mietnebenkosten gelegt.
Für die 2018 fällige Anpassung des qualifizierten Detmolder Mietspiegels gab es die Wahl zwischen einer Stichprobenanalyse zu den für 2016 erhobenen Daten oder einer Anpassung an den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex für Deutschland, in diesem Fall für die letzten 24 Monate. Die Stadt Detmold hat die Anpassung mittels Verbraucherpreisindex (2,4 %) gewählt, was auch die Unterstützung der Interessenvertreter der Mieter und Vermieter, nämlich dem Mieterbund Ostwestfalen-Lippe, dem Mieterschutzverein Detmold und dem Haus- und Grundeigentümerverein Detmold gefunden hat.
Der „Detmolder Mietspiegel 2018“ gilt ab dem 01. Januar 2018 und liegt ab dann an vielen Stellen in der Stadtverwaltung aus. Zudem ist er ab dem 02. Januar 2018 auf der Internetseite der Stadt Detmold (www.detmold.de) im Geodatenportal auffindbar, ebenso wie durch Eingabe des Suchbegriffs „Mietspiegel“ in der Finden-Funktion. Mit dem als EXCEL-Tabelle angebotenen Rechenblatt kann eine individuelle Mietpreisberechnung vorgenommen und das Ergebnis ausgedruckt werden.