Detmold. Nach Bleifunden im Trinkwasser des Detmolder Rathauses im Herbst 2017 wurden nun auch erhöhte Bleiwerte in drei weiteren städtischen Gebäuden gemessen: In den Gebäuden der Johannes-Brahms-Musikschule, der Kindertagesstätte „Rolli Raupe“ und dem Feuerwehrgerätehaus Remmighausen sind die Grenzwerte für Blei im Trinkwasser überschritten. Mit Kenntnis der Untersuchungsergebnisse leitete die Stadt Detmold in Absprache mit dem Gesundheitsamt und dem Betriebsarzt Dr. Ralf Ohlendorf Sofortmaßnahmen in Form von Trinkwasserkanistern ein, die den Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Die betroffene Mitarbeiterschaft und die Eltern, Schüler und Kinder werden entsprechend informiert. Gleichzeitig ermittelt die Stadt die Ursachen der Bleibelastung im Trinkwasser, um ein nachhaltiges Sanierungskonzept zu entwickeln.
Aufgefallen waren die erhöhten Bleiwerte im Detmolder Rathaus bei einer Trinkwasseruntersuchung. Das mit den Untersuchungen beauftragte Labor stellte dabei die erhöhten Bleiwerte fest. Aufgrund der Messwerte beauftragte die Stadt Detmold vorsorglich das Labor mit der Untersuchung der anderen städtischen Gebäude, die vor 1973 erbaut wurden. Bis 1973 wurde Blei im norddeutschen Raum bei der Trinkwasserinstallation eingesetzt. In Gebäuden, die nach 1973 erbaut wurden, wurden keine bleihaltigen Materialien mehr verwendet. Die städtischen Schulen werden im Frühjahr dieses Jahres im Zuge der turnusmäßigen Kontrollen auf Legionellen mit überprüft. Gleiches gilt auch für die städtischen Kindertagesstätten, die nach 1973 erbaut wurden.
Bei den jetzt erfolgten Untersuchungen wurden in der Johannes-Brahms-Musikschule ein Bleigehalt von 0,023 mg/l gemessen, in der städtischen Kindertagesstätte „Rolli Raupe“ 0,02 mg/l und im Feuerwehrgerätehaus Remmighausen 0,029 mg/l. Der zulässige Grenzwert für Blei wurde 2013 in der Trinkwasserverordnung von 0,025 mg/l auf 0,01 mg/l herabgesetzt.
Blei ist ein toxisches Spurenelement, das nach Aufnahme im menschlichen Körper nur langsam wieder ausgeschieden wird. Bereits Spuren können zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Besondere Vorsicht gilt für Ungeborene, Säuglinge und Kleinkinder. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen empfiehlt: „Verwenden Sie Trinkwasser, welches länger als vier Stunden in der Leitung gestanden hat, nicht zum Trinken und zur Nahrungszubereitung, insbesondere nicht für die Zubereitung von Säuglingsnahrung. Bevor Sie Trinkwasser zu Nahrungszwecken nutzen, lassen Sie das Wasser zuerst ablaufen. Frisches Wasser erkennen Sie daran, dass es etwas kühler aus der Leitung fließt.“(www.lanuv.nrw.de)
In ihren betroffenen Einrichtungen setzt die Stadt Detmold diese Maßnahmen um und stellt darüber hinaus zum besonderen Schutz der Kinder und Mitarbeiterschaft ab sofort unbelastete Trinkwasserkanister zur Verfügung. Für Reinigungszwecke wie Hände waschen oder Geschirr spülen kann das Leitungswasser mit Vorlauf wie vom Landesamt empfohlen weiterhin verwendet werden.
Für Nachfragen steht das KuK-Büro für Kreatives und Kritisches unter Tel. 05231/977-100 oder per Mail an kuk@detmold.de zur Verfügung.