Gütersloh – Am Donnerstag (13.06.) führte der Verkehrsdienst der Polizei einen Sondereinsatz zum Thema “Ablenkung” durch. Ziel dieser Maßnahme war es, solche Verkehrsteilnehmer zu entdecken, die sich durch elektronische Geräte, die der Information, Kommunikation oder Navigation dienen, vom eigentlichen Verkehrsgeschehen ablenken lassen.
In der Zeit von 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr wurden hierbei in Gütersloh an der Verler Straße in erster Linie die Fahrzeugführer angehalten, die verbotswidrig ihr Handy nutzten.
In Kontrollzeitraum fielen insgesamt 25 Kraftfahrzeugführer und zwei Fahrradfahrer auf, die während der Fahrt ihr Smartphone benutzten.
Die Autofahrer müssen nun mit einem Bußgeld in Höhe von 100,- Euro und einem Punkt beim Kraftfahrbundesamt in Flensburg rechnen.
Gegen die beiden Radfahrer wurde vor Ort ein Verwarnungsgeld von jeweils 55 Euro erhoben.
Im Rahmen des Einsatzes fielen zudem 15 Autofahrer auf, welche während der Fahrt den erforderlichen Sicherheitsgurt nicht angelegt hatten; gegen sechs weitere Fahrzeugführer wurden Verwarnungsgelder wegen sonstiger Verkehrsverstöße erhoben.
Die Polizei im Kreis Gütersloh beobachtet die zunehmende Nutzung von Smartphones während der Teilnahme am Straßenverkehr mit großer Sorge. Auto- oder Radfahrer werden dadurch massiv mental abgelenkt. Schon ein kurzer Blick aufs Display bedeutet ein lebensgefährliches Risiko!
Wer sich bei gefahrenen 50 km/h für zwei Sekunden von der Straße abwendet, um aufs Display zu schauen, fährt fast 30 Meter blind! Telefonieren am Steuer ohne Freisprechanlage ist genauso gefährlich wie 0.8 Promille Alkohol im Blut, wer eine SMS schreibt, reagiert wie ein Fahrer mit 1,1 Promille im Blut.
Wer während der Fahrt ein Smartphone benutzt, gefährdet damit nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer in höchstem Maße.
Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie während der Autofahrt Ihr Smartphone einfach außer Reichweite aufbewahren – dann kommen Sie auch nicht in Versuchung, mal eben während der Fahrt Ihre SMS zu checken.
Wenn Sie telefonieren wollen oder müssen, tun Sie das per Freisprecheinrichtung oder fahren Sie eine geeignete Möglichkeit zum Halten an. Bei ausgeschalteten Motor können Sie Ihr Handy benutzen.