Gütersloh – Wohl mit Recht kann man diesen Fahrradhelm, den Polizeihauptkommissar Bernd Stehmann und Polizeioberkommissar Julian Rodenbrock-Wesselmann hier präsentieren, als Lebensretter bezeichnen.
Am Dienstagabend (15.11., 19.05 Uhr) befuhr ein 51-jähriger Mann aus Rheda-Wiedenbrück mit seinem E-Bike den Geh-/Radweg der Straße Am Hüttenbrink in Fahrtrichtung Verler Straße. Zeitgleich war ein 30-jähriger Mann mit seinem Gespann aus Traktor und Ladewagen auf einer Grundstücksausfahrt unterwegs und beabsichtigte, auf den Hüttenbrink abzubiegen. Dabei kam es jedoch zu einem Zusammenstoß mit dem E-Bike-Fahrer: Dieser prallte mit seinem behelmten Kopf und der rechten Schulter gegen den am Frontlader angebrachten Mähbalken und kam dadurch zu Fall. Infolgedessen wurde er zwar schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt.
Der Fahrradhelm rettete dem Mann dabei mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das Leben. Ohne diesen Helm, der komplett zerstört wurde, hätte der Rheda-Wiedenbrücker wohl tödliche Kopfverletzungen davon getragen.
Mit einem Rettungswagen wurde er in das St. Elisabeth Hospital gebracht. Der Traktorfahrer blieb unverletzt. Am E-Bike entstand leichter Sachschaden.
Auch wenn es keine gesetzliche Vorschrift zum Tragen eines Fahrradhelms gibt:
Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sollten zu ihrer eigenen Sicherheit nur mit Helm unterwegs sein. Ein Sturz oder eben ein Verkehrsunfall ist überall möglich!
Zu Unfällen kann es trotz größter Aufmerksamkeit auf Seiten des Radlers immer kommen. Stürze können schwerste Kopfverletzungen zur Folge haben. Ein Fahrradhelm kann helfen, diese zu vermeiden.
Das Fahrrad ist in unserer Gesellschaft als beliebtes Fortbewegungsmittel und Sportgerät aus dem täglichen Bild des Straßenverkehrs nicht mehr wegzudenken.
Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sind hier jedoch besonders gefährdet:
Aufgrund ihrer schmalen Silhouette sind sie für Autofahrer oftmals erst spät zu erkennen. Weiterhin fehlen Sicherheitseinrichtungen wie zum Beispiel eine schützende Karosserie, Sicherheitsgurte oder Airbags. Zudem können sie hohe Geschwindigkeiten erreichen. Bei einem möglichen Sturz oder Unfall ist besonders der Kopf gefährdet – schwerste Gehirnverletzungen können Folge von Stürzen bei schon sehr geringer Geschwindigkeit sein.
Aus diesen Gründen sollte das Tragen eines Fahrradhelmes dabei für alle Radfahrer, nicht nur für Kinder, selbstverständlich sein. Denn Fahrradhelme retten Leben! Gute, mit einem Prüfsiegel versehene Fahrradhelme sind im Fachhandel erhältlich.
Beim Kauf muss darauf geachtet werden, dass der Helm, der ein anerkanntes Prüfzeichen wie GS, CE, DIN oder EN haben sollte, nicht wackelt oder verrutscht; Schläfen und Hinterkopf müssen sicher abdeckt sein. Die Ohren müssen unbedingt frei bleiben, die Sicht darf niemals beeinträchtigt sein.
Der Helm muss sich unter dem Kinn leicht schließen und auch wieder öffnen lassen. Der Kinnriemen sollte etwa zwei Zentimeter breit, längenverstellbar und nicht aus elastischem Material sein. Mit verschieden dicken Polstern zum Auswechseln kann die Passform gut reguliert werden. Gute Belüftungsmöglichkeiten (Lüftungsschlitze) sind gerade im Sommer wichtig.
Neben der Qualität spielt auch die Optik des Helmes eine wichtige Rolle beim Kauf. Gerade Kinder sollten sich nach Möglichkeit ihren Helm selbst aussuchen dürfen, damit sie ihn auch wirklich gerne tragen.
Obwohl es keine gesetzliche Pflicht zum Tragen eines Fahrradhelmes gibt, empfiehlt Ihnen Ihre Polizei im Kreis Gütersloh:
Investieren Sie in Ihre Sicherheit und tragen Sie immer einen Fahrradhelm! Denn Fahrradhelme retten Leben!
Weitere Tipps geben Ihnen gerne die Verkehrssicherheitsberaterinnen und Verkehrssicherheitsberater unter der Telefonnummer 05421 869-1510.
Rückfragen bitte an:
Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
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