Kreis Gütersloh – Zu Beginn der “5. Jahreszeit” führt die Polizei kreisweit verstärkte Alkoholkontrollen durch.
Die meisten Autofahrer, Kradfahrer und Fahrradfahrer haben sich darauf eingerichtet, dass die Polizei zwischen Weiberfastnacht und Aschermittwoch die Einhaltung der Alkoholgrenzwerte streng überprüft. Bei diesen Kontrollen werden sich die Polizeibeamtinnen und -beamten nicht nur auf die Hauptstraßen, sondern auch auf sogenannte “Schleichwege” konzentrieren. Ebenso werden die Alkoholkontrollen nicht nur zur Nachtzeit, sondern auch tagsüber durchgeführt.
Immer wieder fallen kreisweit bei Verkehrskontrollen Kraftfahrer auf, die mehr oder weniger stark unter dem Einfluss von alkoholischen Getränken am Straßenverkehr teilnehmen.
Weiterhin unterschätzen viele Fahrzeugführer die Gefahren von Restalkohol im Blut. Autofahrer setzen sich oftmals morgens nach einer durchfeierten Nacht mit viel Alkohol und wenig Schlaf hinters Steuer, ohne zu bedenken, dass ihr Körper den Alkohol noch nicht vollständig abgebaut hat. Bereits geringe Mengen Alkohol wirken negativ auf das zentrale Nervensystem und mindern objektiv das Wahrnehmungsvermögen und die Reaktionsfähigkeit. Beides ist jedoch unerlässlich, um sicher am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Nach der Faustformel, dass nur ca. 0,1 Promille stündlich abgebaut werden, dauert es folglich 10 Stunden, bis eine Blutalkoholkonzentration von 1,0 Promille vom Körper verarbeitet wird.
Viele Verkehrsteilnehmer sind sich zudem nicht darüber bewusst, dass sie sich als Fahrzeugführer bereits mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille strafbar machen können, wenn es infolge des Alkoholkonsums zu Ausfallerscheinungen, verkehrswidriger Fahrweise oder sogar zu einem Verkehrsunfall kommt.
Beim Verdacht, dass zu viel Alkohol im Spiel ist, müssen die Kraftfahrer damit rechnen, dass ihnen eine Blutprobe entnommen wird und ggf. auch der Führerschein sichergestellt wird. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen müssen alkoholisierte Autofahrer auch davon ausgehen, dass sie von ihren Versicherungen für Personen- und Sachschäden anschließend in Regress genommen werden können. Oftmals droht auch der Verlust des Arbeitsplatzes, wenn der Führerschein dafür Voraussetzung ist. Die Polizei warnt dringend davor, mit Alkohol am Steuer am Straßenverkehr teilzunehmen. Alkoholunfälle enden oft genug mit schweren oder gar tödlichen Folgen. Sie sind besonders tragisch, wenn nicht nur die Verursacher selbst, sondern auch noch unbeteiligte Mitfahrer oder andere Verkehrsteilnehmer darin verwickelt werden.
Auch wenn 0,0 Promille nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, kann der polizeiliche Rat nur heißen: Entweder – Oder! Die besten Durstlöscher sind immer noch alkoholfrei! Bleiben Sie auf der sicheren Seite und verzichten Sie auf alkoholische Getränke, wenn Sie wissen, dass Sie noch mit einem Fahrzeug fahren müssen.
Haben Sie alkoholische Getränke getrunken, benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi, damit Sie sicher nach Hause kommen.
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