Kreis Gütersloh – Zur Winterzeit ist die Sicht vieler Fahrzeugführer dadurch beeinträchtigt, dass die Scheiben nicht eisfrei sind.
Deshalb weist die Kreispolizeibehörde Gütersloh darauf hin, dass nicht nur die Frontscheibe, sondern alle Scheiben eisfrei zu halten sind, um dem Fahrer die nötige Rundumsicht zu ermöglichen.
Auch beschlagene Scheiben behindern die freie Sicht und sind nicht zulässig. Ein Fehlverhalten zieht hier ein Verwarnungsgeld nach sich.
Im Falle eines Unfalls, der auf mangelnde Sicht wegen vereister Scheiben zurück zu führen ist, könnte der Versicherungsschutz ganz oder teilweise erlöschen. Deshalb rät die Polizei morgens einige Minuten eher aufzustehen, um vor dem Losfahren für freie Sicht sorgen zu können. Auch sollte bei Dämmerung oder tief stehender Sonne mit Licht gefahren werden, damit man von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen wird.
Gutes Sehen und gesehen werden senkt das Unfallrisiko erheblich.
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