Gütersloh. Nach Auffassung der Kommunalaufsicht darf die Stadt Gütersloh der Bürgerkiez gGmbH Zuschüsse gewähren, die es der Weberei ermöglichen, zusätzlich Räume an Gruppen aus dem soziokulturellen Spektrum zu vergeben. Von einer ‚Interessengemeinschaft in der Gütersloher Gastronomie‘ war die Kommunalaufsicht erneut gebeten worden, die entsprechende Zuschussgewährung zu prüfen, nachdem die Kommunalaufsicht auf eine erste Beschwerde im Jahr 2017 hin den Zuschuss ebenfalls für rechtmäßig befunden hatte.
Die Interessengemeinschaft trägt vor, mit der Vergabe und Vermietung von Räumen durch die Bürgerkiez gGmbH würden nicht unmittelbar kulturpolitischen Zwecke verfolgt. Vielmehr sei die Raumvergabe eine wirtschaftliche Tätigkeit. Daher sei der Zuschuss der Stadt Gütersloh unzulässig und wettbewerbsverzerrend. Zudem sei fraglich, wie die Stadt prüfe, ob die Bürgerkiez gGmbH Räume vergünstigt beziehungsweise kostenlos nur an Gruppen abgebe, die aufgrund ihrer Aufgabenstellung und ihrer wirtschaftlichen Ausstattung nicht in der Lage sind, eigene Räume zu unterhalten oder auf dem freien Markt anzumieten. Ergänzend fragt sie, ob durch den städtischen Zuschuss nicht andere Gruppen benachteiligt werden.
Die kommunalaufsichtliche Prüfung hat ergeben, dass nach wie vor kein Anlass für ein Einschreiten besteht. Es sei nicht zu beanstanden, wenn die Stadt sich im Rahmen ihres kommunalen Selbstverwaltungsrechts kulturpolitisch entscheidet, die Vergabe von Räumen des soziokulturellen Zentrums Weberei an Gruppen aus dem soziokulturellen Spektrum zu fördern. Es sei zulässig, dass die Stadt die kulturelle Infrastruktur in Gütersloh auf diese Weise gestalte und fördere und die Wahrnehmung unterschiedlichster soziokultureller Aufgaben unter dem Dach des soziokulturellen Zentrums unterstütze. Der Zuschuss werde nach der Fördervereinbarung zweckentsprechend eingesetzt, um die selbstbestimmte Raumnutzung durch soziokulturelle Gruppen entsprechend ihrer Aufgabenstellung und finanziellen Situation zu fördern. Um die zweckentsprechende Verwendung der Gelder sicherzustellen, habe die Stadt in der Fördervereinbarung Nachweispflichten und Prüfrechte festgelegt. So habe die Bürgerkiez gGmbH neben einem ordnungsgemäßen Jahresabschluss etwa einen Nachweis für die geförderten zusätzlichen Leistungen im Rahmen der soziokulturellen Raumvergaben zu erbringen und zudem eine Spartenrechnung vorzulegen, die zeigt, dass diese zusätzlichen Leistungen nicht durch Erträge aus der kommerziellen Sparte der Bürgerkiez gGmbH gedeckt werden können. Die Stadt habe die Nachweise der Bürgerkiez gGmbH für das Jahr 2017 geprüft. Sie habe festgestellt, dass die Nachweise erbracht sind. Anhaltspunkte dafür, dass der Zuschuss nicht zweckentsprechend verwendet wurde, liegen nicht vor. Auch für eine Benachteiligung anderer Gruppen gibt es keine Anhaltspunkte. Die Räume der Weberei stehen grundsätzlich allen soziokulturellen Gruppen offen, eine vergünstigte oder kostenfreie Raumnutzung kann von der Aufgabenstellung und finanziellen Leistungsfähigkeit der Gruppe abhängig gemacht werden.