Bewerbungen sind bis zum 16. August 2019 möglich
In der Hansestadt Herford ist das Amt der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 1 neu zu besetzen. Der Bezirk umfasst die Bereiche Radewig, Laar, Diebrock, Herringhausen und Eickum.
Die Stelle ist für die nächsten 5 Jahre zu besetzen.
Wer dieses verantwortungsvolle Amt übernehmen möchte, kann sich bis zum 16.08.2019 schriftlich bewerben. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.
Die Bewerbung ist abzugeben beim:
Stabsbereich 0 – Bürgermeisterbüro
Hansestadt Herford
Rathausplatz 1
32052 Herford
Die endgültige Entscheidung für die Wahl der neu zu besetzenden Person trifft der Rat der Hansestadt Herford in einer seiner Sitzungen. Die nächsten regulären Ratssitzungen finden am 20.09.2019 und am 13.12.2019 statt.
Das Stadtgebiet Herford ist in drei Schiedsamtsbezirke aufgeteilt. Bodo Theermann, der über 20 Jahre als Schiedsmann für den Bezirks 1 tätig war, scheidet in diesem Jahr aus persönlichen Gründen aus.
Der lang erfahrene Schiedsmann führt bereits seit 1996 dieses schlichtende Ehrenamt bei der Stadt Herford aus und wurde alle 5 Jahre nach Auslaufen der Amtszeit erneut wieder gewählt. Zusammen mit zwei weiteren Schiedsmännern schlichtet er die Nachbarschaftsstreitigkeiten in den drei Herforder Stadtbezirken.
Neben seinem Amt als Schiedsmann übt Bodo Theermann seit 2004 die Tätigkeit als Beisitzer für den Amtsbezirk Herford (Obmann für die Schiedsleute) aus und stellt dadurch eine wichtige Koordinierungsfunktion für die Schiedskollegen dar.
Nun wird eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger gesucht.
Voraussetzung für die Wahl zur Schiedsperson ist, dass die Person zwischen 30 und 70 Jahre alt ist und den Wohnsitz in Herford hat.
Eine Schiedsperson muss außerdem aufgrund ihrer Persönlichkeit und ihrer Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Für die Aufgabe ungeeignet ist, wer unter Betreuung steht oder nach § 45 Strafgesetzbuch die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt. Dies trifft auf Personen zu, die wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr verurteilt sind. Für die Dauer von 5 Jahren dürfen sie dann nicht öffentliche Ämter bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen erlangen.
Die Schiedsperson übt ein Ehrenamt der Rechtspflege aus. Eine der Hauptaufgaben ist die außergerichtliche Schlichtung von zivilrechtlichen Streitigkeiten. Jeder hat das Recht, z.B. in nachbarrechtlichen Streitfällen an die Schiedsperson zu wenden. Bei Schlichtungsterminen versucht die Schiedsperson, zwischen den Gegnern eine gütliche Einigung zu erzielen. Dadurch kann für alle Beteiligten der teure Gerichtsweg vermieden werden. Durch die Funktion des außergerichtlichen Schlichters leistet die Schiedsperson einen großen Beitrag zur Entlastung der Gerichte.
Nähere Auskünfte zur Wahl der Schiedsperson erteilt das Büro des Bürgermeisters der Hansestadt Herford (Karola Lange) unter der Rufnummer 05221/189-214 oder per Mail an karola.lange@herford.de
Weitere Informationen zum Schiedsamt befinden sich auch im Internet auf der Homepage der Hansestadt Herford www.herford.de/schiedspersonen
Oder auf der Internetseite des BDS „Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen“ unter www.schiedsamt.de