Kreis Herford. Ein erster Hausgeflügelbestand an der deutschen Nordsee ist von der Vogelgrippe betroffen. Nach Fällen in Westrussland, Kasachstan, Israel und den Niederlanden ist die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI), gemeinhin bekannt als Geflügelpest oder Vogelgrippe, erneut in Deutschland angekommen.
Schon in einer Risikobewertung Anfang Oktober schätzte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) das Einschleppungsrisiko als hoch ein. Fälle von Vogelgrippe, die dem Subtyp H5 zugeordnet sind, wurden seit Ende Oktober bei Wildvögeln in Schleswig-Holstein, Hamburg Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen nachgewiesen. Das FLI schätzt daher das Risiko für eine Verbreitung des Virus und des weiteren Eintrags in Hausgeflügelbestände als hoch ein. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich.
In den besonders betroffenen Bundesländern Schleswig-Holstein und Mecklenburg Vorpommern wurde eine Stallpflicht für Geflügel flächendeckend angeordnet.
In Nordrhein-Westfalen haben sich gestern die Sachverständigen der Veterinärämter und des Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV) über die aktuelle Lage ausgetauscht. Im Ergebnis soll in NRW und damit auch im Kreis Herford die weitere Entwicklung zunächst beobachtet werden, bevor lageabhängig weitere Maßnahmen zu ergreifen sind.
Das Veterinäramt des Kreises Herford bittet alle Geflügelhalter*innen besonders wachsam zu sein und noch mehr Augenmerk auf die Biosicherheit in ihren Beständen zu legen. Insbesondere sind grundsätzlich folgende Schutzmaßnahmen zu beachten:
Auch Kleinst- und Hobbyhaltungen sind, sofern noch nicht geschehen, bei der Tierseuchenkasse NRW zu registrieren. Geflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Die Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sind für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren
Eine Hilfestellung bietet die AI-Risikoampel zur Selbsteinschätzung der Biosicherheit im Geflügel haltenden Betrieb. Der Link zur Ampel und weitere aktuelle Informationen zur Lage in Deutschland finden sich auf der Internetseite des FLI. (https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/).
Dr. Tanja Hochstetter, Leiterin des Veterinäramtes appelliert: „Behalten Sie Ihre Tiere genau im Blick! Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Geflügelpest – die so genannte Inkubationszeit – vergehen nur einige Stunden bis wenige Tage. Hühner und Puten erkranken besonders schwer – innerhalb weniger Tage können alle Tiere eines Bestandes sterben.“
Bei folgenden Symptomen ist rechtzeitig eine Tierarztpraxis hinzuzuziehen: Hohes Fieber, Atemnot, Ausfluss aus Augen und Schnabel, ein stumpfes, gesträubtes Federkleid, zentralnervöse Störungen, verminderte Legeleistung und plötzliche Todesfälle.
„Halter von Freilandgeflügel sollten sich bereits jetzt Gedanken über Aufstallungsmöglichkeiten machen, da bei einer Verschärfung der Gefahrenlage auch im Kreis Herford mit einer Stallpflicht mindestens für das Risikogebiet am Weserbogen in Vlotho zu rechnen ist. Der Fluss ist an dieser Stelle ein Anziehungspunkt für Wild- und Zugvögel.“ so Hochstetter weiter.
Alle Bürger*innen werden gebeten, tot aufgefundene Wasser- und Greifvögel zu melden. Diese Vogelarten gelten als Indikatortiere für die Tierseuche und werden zur Früherkennung labordiagnostisch auf das Virus untersucht. Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Herford ist bei Meldungen und Nachfragen zur Vogelgrippe per E-Mail unter veterinaeramt@kreis-herford.de oder telefonisch unter 05221 131641 erreichbar.