Kreis Herford. Im gesamten Kreis Herford gilt ab Mittwoch, 23. November eine Stallpflicht für Geflügel. Die entsprechende Tierseuchenverfügung wurde am Dienstag, 22. November, erlassen und findet sich im Amtsblatt des Kreises Herford (www.kreis-herford.de).
Damit gehen die Kreisveterinäre – wie auch die in den Nachbarkreisen Lippe, Minden–Lübbecke, Gütersloh, Paderborn und Höxter – auf Nummer sicher.
Sämtliches Geflügel (Hühner, Puten, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) muss entweder in einem geschlossenen Stall oder in besonders geschützten Vorrichtungen untergebracht werden. Solche volierenartigen Vorrichtungen müssen aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung bestehen und mit einer Seitenbegrenzung versehen sein, die das Eindringen von Wildvögeln verhindern. Das gilt sowohl für gewerbliche, landwirtschaftliche als auch für private Geflügelhaltungen.
Bereits am Wochenende hatte das Land Nordrhein-Westfalen seine Vorgaben zur Aufstallung von Geflügel erweitert. Nicht nur in Gebieten mit einem hohen Aufkommen von Wildvögeln, sondern auch in Kommunen mit einer hohen Geflügeldichte sollte die Aufstallung angeordnet werden.
Allerdings ist die Geflügeldichte bei der aktuellen Risikobewertung für das Kreisgebiet Herford nicht das ausschlaggebende Kriterium. Entscheidend ist vielmehr, dass jeden Tag neue Ausbrüche der Geflügelpest bei Wildvögeln und mittlerweile auch in Hausgeflügelbeständen festgestellt werden. In der vergangenen Woche gab es erstmals Nachweise bei Wildvögeln in Nordrhein-Westfalen und auch in den angrenzenden Bundesländern Hessen und Niedersachsen steigt die Zahl der Fälle, bei denen der hochansteckende Virus vom Typ H5N8 festgestellt wird, täglich an.
Die Hoffnung, dass die Ausbrüche auf die großen Rastgebiete von Wildvögeln an der Küste und große Binnengewässer wie den Bodensee beschränkt bleiben, hat sich damit nicht erfüllt und es wächst die Sorge, dass auch im Kreis Herford das hoch ansteckende Virus der Geflügelpest durch Wildvögel verbreitet wird.
Zusätzlich hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wegen der akuten Seuchensituation eine Eilverordnung zu Biosicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelbetriebe erlassen. Diese Verordnung regelt, dass die bisher nur für große Geflügelhaltungen geltenden Sicherheitsmaßnahmen, ab sofort in sämtlichen Geflügelhaltungen einzuhalten sind.
Entscheidende Punkte sind: Die Ställe sind gegen unbefugtes Betreten zu sichern und beim Betreten der Ställe ist Schutzkleidung anzulegen. Futter, Einstreu und Gegenstände, die mit dem Geflügel in Berührung kommen können, sind so zu lagern, dass kein Kontakt mit Wildvögeln möglich ist.
Geflügelbesitzer sollten ihre Tiere genau im Blick haben. Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Geflügelpest (die so genannte Inkubationszeit) vergehen nur einige Stunden bis wenige Tage. Hühner und Puten erkranken besonders schwer – innerhalb weniger Tage können alle Tiere eines Bestandes sterben.
Das Veterinäramt bittet daher alle Geflügelhalter, bei folgenden Symptomen rechtzeitig tierärtztlichen Rat einzuholen: Hohes Fieber, Atemnot, Ausfluss aus Augen und Schnabel, ein stumpfes, gesträubtes Federkleid, zentralnervöse Störungen, verminderte Legeleistung und plötzliche Todesfälle.
Weitere Informationen unter: www.kreis-herford.de