Kreis Herford – Landrat Jürgen Müller hat in einem Schreiben an Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, Ministerpräsidentin Hannelore Kraft sowie die Fraktionsvorsitzenden im Bundestag und die örtlichen Bundestagsabgeordneten Stefan Schwartze (SPD), Tim Ostermann (CDU) und Inge Höger (DIE LINKE) gefordert, die von Bundestag und Bundesrat Ende November 2016 beschlossene Entlastung der Kommunen um 5 Milliarden Euro ab dem Jahr 2018 um ein Jahr vorzuziehen. Landrat Jürgen Müller: „Der von Finanzminister Wolfgang Schäuble festgestellte Überschuss im Bundeshaushalt dieses Jahres in Höhe von 18 Milliarden Euro sollte zu einem Teil unmittelbar den Kommunen zufließen. Denn die Kreise haben nach wie vor die Hauptlast immer höher werdender Sozialleistungen zu tragen.“ Die Höhe der bundesrechtlich geregelten Sozialkosten entwickle sich dynamischer als die kommunalen Einnahmen, wodurch die Kreise immer wieder gezwungen seien, die Kreisumlage zu erhöhen. Die Kreise benötigten die Einnahmen auch, um ihrerseits immer höhere Umlagen an den Landschaftsverband (Rheinland/Westfalen) zahlen zu können, weil dieser stark wachsende Ausgaben im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen zu verzeichnen habe.
Mit Blick auf die Kostensteigerungen der Eingliederungshilfe, die in NRW jährlich über 200 Millionen Euro ausmachen, hatten Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag im Dezember 2013 eine Entlastung der Kommunen in Höhe von 5 Milliarden Euro vereinbart. Diese ist allerdings erst im Jahr 2015 in der Höhe von 1 Milliarde Euro und in den Jahren 2016 und 2017 in der Höhe von 2,5 Milliarden Euro stufenweise geregelt worden, so dass jetzt noch weitere 2,5 Milliarden Euro ausstehen. Diese will der Bund aber erst ab dem Jahr 2018 gewähren.
Landrat Jürgen Müller: „Wir verkennen nicht, dass der Bund finanziell schon sehr viel für die Kommunen getan hat, so vor allem auch hinsichtlich von kommunalen Investitionen sowie hinsichtlich der flüchtlingsbedingten Mehrkosten. Dafür sind wir dem Bund auch sehr dankbar. Dennoch steigen die von den Kommunen zu tragenden Sozialkosten immer höher an, so dass weitere Entlastungen erforderlich sind.“
Für den Kreis Herford ergibt sich durch Mehrforderungen des Landschaftsverbandes (LVR/LWL) eine Zusatzbelastung für 2017 von ca. 7 Mio. EUR gegenüber 2015, die über die Kreisumlage die kreisangehörigen Städte und Gemeinden treffen. Dies wiederum gefährdet deren Kommunalhaushalte. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Landschaftsumlage im Vergleich zu den anderen Ausgabepositionen des Kreises fast ein Viertel ausmacht.
Die Erstattungen des Bundes für die Eingliederungshilfe sind zwar im gleichen Zeitraum ebenfalls gestiegen, allerdings nur um ca. 1,8 Mio. EUR.