Kreis Herford. Seit 1981 regelt das Landesnaturschutzgesetz, dass jedes Pferd, das in der freien Landschaft und im Wald geritten wird, ein gelbes Kennzeichen tragen muss. Mit der Kennzeichnung soll ein(e) Reiter(in) jederzeit identifiziert werden können. Damit sollen Probleme, die zwischen Erholungssuchenden, vornehmlich Wanderern, und Freizeitreitern auftreten können, leichter und schneller gelöst werden.
Das Gesetz gibt vor, dass jeder Reiter, der sein Pferd außerhalb von eigenen Privatgrundstücken bewegt, die Pflicht hat, sein Tier zu kennzeichnen. Dieses Kennzeichen besteht aus einem gelben Schild, das 8 mal 8 cm groß ist, auf dem die Buchstaben HF (für Kreis Herford) und eine Nummer sind. Außerdem muss ein Aufkleber mit der Aufschrift ”Reiterplakette” und dem jeweiligen Kalenderjahr angebracht werden. Dieser Aufkleber wird (ähnlich wie die TÜV-Plakette beim Auto) jährlich in einer anderen Farbe herausgegeben. Das Kennzeichen muss auf beiden Seiten des Pferdes gut sichtbar angebracht sein. Es wird an den Halter des Reitpferdes ausgegeben und dieser muss sich im Einzelnen notieren, wer jeweils mit dem Pferd ausreitet, wenn er das Kennzeichen verleiht. Die Aufzeichnungen sind auf Verlangen der zuständigen Behörde (die untere Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung Herford) vorzulegen. Wer ohne gültiges Kennzeichen am Pferd angetroffen wird, handelt ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Das Reiterkennzeichen berechtigt zum Reiten in ganz Nordrhein-Westfalen. Die Einnahmen aus der Reitabgabe fließen der Landeskasse zu und werden ausschließlich zweckgebunden für die Unterhaltung der Reitwege und zur Reparatur von Schäden durch den Reitverkehr verwendet.
Die Reitplaketten sind im Servicebüro des Kreises Herford zum Preis von 38 € bei Erstanmeldung, 30 € bei jeder weiteren und 80 € für Reiterhöfe zu erwerben und können dort formlos, z.B. telefonisch bestellt werden (Tel.: 05221-130). Auskünfte erteilt gerne auch telefonisch Torsten Klocke (Tel.: 05221-132324).
Jede(r) Reiter(in) sollte sich die Regeln für das Reiten in der freien Landschaft in Erinnerung rufen, die Reitvereine ihre Mitglieder darauf aufmerksam machen und damit beitragen, Konflikte mit anderen Naturnutzern zu vermeiden.