Kreis Herford. Wohnen ist ein elementares Grundbedürfnis. Deshalb werden die Kosten der Unterkunft für Arbeitslosengeld II- und Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger im Rahmen der Leistungsgewährung in angemessenem Umfang übernommen. Aber bis zu welchem Betrag sind die Kosten angemessen? Das wird anhand des aktuellen Mietkostenniveaus vor Ort beurteilt. Im Kreis Herford soll das Niveau der Mietkosten nun in einer Vermieterbefragung im gesamten Kreisgebiet erhoben werden.
Die Erhebung der Wohnungsmieten erfolgt in zwei Schritten: Die Befragung der im Kreis Herford ansässigen Großvermieter ist bereits angelaufen. Diese Daten allein reichen allerdings für einen repräsentativen Durchschnitt der Mietkosten im Kreis nicht aus. Daher erfolgt in einem zweiten Schritt die Befragung der privaten Wohnungsvermieter mit kleinem Wohnungsbestand. Dafür werden in den nächsten Tagen Fragebögen an private Vermieter im Kreis Herford mit der Bitte versandt, sich an der Erhebung zu beteiligen. Angeschrieben werden Tausende von Vermietern, die unter statistisch relevanten Gesichtspunkten ausgewählt worden sind.
Das Amt für soziale Leistungen des Kreises Herford hat das Forschungsinstitut Analyse & Konzepte (A&K) aus Hamburg mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt. Das Institut verfügt sowohl über große Erfahrungen in der Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln als auch in der Erstellung von Mietwerterhebungen. Alle Angaben werden dann von dem beauftragten Institut A&K anonymisiert ausgewertet. Alle Regelungen des Datenschutzes werden eingehalten. Die Erhebungsmethodik ist mit den zuständigen Datenschutzbeauftragten des Kreises Herford und der kreisangehörigen Städte und Gemeinden abgestimmt.
Die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig. Der Kreis Herford setzt allerdings auf die Unterstützung der Vermieter, denn rechtssichere Richtwerte liegen im Interesse der Leistungsberechtigten, aber auch aller Steuerzahlenden. Daher bittet der Kreis Herford alle angeschriebenen Bürgerinnen und Bürger, diese Erhebung zu unterstützen und die Fragebögen ausgefüllt an die angegebene Adresse zurückzusenden.
Die Erhebung bei ausgewählten Vermietern beginnt Anfang April 2019. Diese erhalten vom Kreis Herford ein Schreiben mit den notwendigen Informationen zur Erhebung. Nähere Auskünfte zur Erhebung erteilt Ihnen gerne auch vorab Frau Petra Wellpott (Tel. 05221 13- 1135).