Kreis Höxter – Die Kriminalpolizei Höxter warnt vor Betrugsmaschen, welche auch im Kreis Höxter bekannt wurden. Zum einen geben sich Unbekannte als Microsoft Mitarbeiter aus und versuchen sich Zugang zu Ihrem PC zu verschaffen. Beenden Sie derartige Gespräche sofort – ohne Diskussionen. Die Vorgehensweise läuft immer ähnlich ab: Der vermeidliche Microsoft Mitarbeiter meldet sich telefonisch und gibt an, dass auf dem PC ein Trojaner oder eine andere Schadsoftware festgestellt wurde. Der Geschädigte wird aufgefordert sich eine Software herunterzuladen und zu installieren. Mit dieser erlangt der Täter Fernzugriff auf den PC. Außerdem bringen Sie den Geschädigten dazu eine Kopie seines Ausweises zu mailen oder gar Geld zu überweisen. Angerufene sollten den Weg zur Polizei gehen und den Betrugsversuch dort anzeigen. Die Firma Microsoft warnt auf seiner Homepage aktiv vor diesen und weiteren Betrugsversuchen unter Missbrauch ihres Firmennamens und bietet Tipps für Betroffene. http://answers.microsoft.com/de-de/windows/wiki/windows_other-security/vorsicht-betr%C3%BCger-geben-sich-als-microsoft/072cbe8f-d03f-4bd7-9be7-58d1bf3f5790 Rat der Kriminalpolizei: Geben Sie niemals Kopien Ihrer Ausweise weiter! Diese werden von Tätern für weitere Straftaten genutzt! Nehmen Sie niemals Überweisungen oder andere Zahlungen via Paysafe, Western Union, Bitcoin etc. vor! Aber nicht nur Privatleute müssen sich mit Betrügern auseinandersetzen, auch Unternehmen im Kreis Höxter sind im Visier der Betrüger. Eine Betrugsmasche richtet sich speziell gegen Unternehmen. Durch hochprofessionell agierende Täter werden mit gefälschten E-Mails und Anrufen autorisierte Mitarbeiter zur Überweisung von zum Teil hohe Geldbeträge auf vorgegebene Zielkonten aufgefordert. Die Täter nutzen hierfür Informationen, die Unternehmen in Wirtschaftsberichten, im Handelsregister, auf ihrer Homepage oder in Werbebroschüren veröffentlichen. Die Täter legen ihr Augenmerk insbesondere auf Angaben zu Geschäftspartnern und künftigen Investments. Im Kreis Höxter wurden seit Anfang des Jahres vier Fälle dieses Betrugsphänomens angezeigt. In diesen Fällen war der Betrugsversuch rechtzeitig aufgefallen und es entstanden den Unternehmen keine finanziellen Verluste. Wie viele Fälle nicht angezeigt wurden, ist nicht bekannt. Zum Schutz vor der Betrugsmasche rät die Polizei: Achten Sie darauf, welche Informationen über Ihr Unternehmen öffentlich sind bzw. wo und was Sie und Ihre Mitarbeiter im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen publizieren! Führen Sie klare Abwesenheitsregelungen und interne Kontrollmechanismen ein! Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter hinsichtlich des beschriebenen Betrugsphänomens! Bei ungewöhnlichen Zahlungsanweisungen sollten – vor Veranlassung der Zahlung folgende Schritte durchgeführt werden: Überprüfen der E-Mails auf Absenderadresse und korrekte Schreibweise Verifizieren der Zahlungsaufforderung über Rückruf bzw. schriftliche Rückfrage beim Auftraggeber Kontaktaufnahme mit der Geschäftsleitung bzw. dem Vorgesetzten Wenden Sie sich bei Auffälligkeiten und Fragen die Polizei! Informationslinks: https://www.bka.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Warnhinweise/151223_COEBetrug.html http://www.it-sicherheit-in-der-wirtschaft.de/ https://www.bsi.bund.de/DE/Publikationen/Studien/KMU/Studie_IT-Sicherheit_KMU.html /He.
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