Lemgo/Kreis Lippe, 28. Februar 2018. Die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Gefahrenabwehr des Regionalforstamtes OWL, die das Betreten der Wälder in Ostwestfalen-Lippe untersagte, wurde nicht verlängert. Die Wälder in dieser Region – und damit auch die Wälder des Landesverbandes Lippe – können ab dem 1. März 2018 wieder zum Zweck der Erholung betreten werden. Die Forstabteilung des Landesverbandes Lippe bittet Wanderer, Spaziergänger, Reiter oder Mountainbiker dennoch weiterhin um Vorsicht.
„Wir haben längst noch nicht alle Wege von Hindernissen befreien können, die Aufräumarbeiten dauern an und werden noch weit in dieses Jahr reichen“, sagt Hans-Ulrich Braun, Leiter der Forstabteilung des Landesverbandes Lippes. Dort, wo Arbeiten im Wald stattfinden – Aufräumarbeiten, Erntemaßnahmen, Abtransport von Holz – werden im üblichen Rahmen Areale oder Wege abgesperrt.
Dass das Betretungsverbot aufgehoben wurde, bedeute nicht, dass die Wälder nun durchgängig gefahrenfrei betreten werden können: „Einhundertprozentige Sicherheit gibt es in Wäldern nicht. Das Bundeswaldgesetz weist deshalb ausdrücklich im §14, Absatz 1 auf waldtypische Gefahren hin und legt fest, dass das Betreten aller Wälder in Deutschland auf eigene Gefahr gestattet ist.“ Noch immer könnten als Folge des Sturms „Friederike“ Äste oder Kronenteile aus Bäumen herausbrechen. Braun bittet deshalb alle, die die Landesverbandswälder betreten, auch künftig die Augen offenzuhalten.