Löhne. Im Gebiet der Stadt Löhne wurde im Oktober vergangenen Jahres in einem Bienenbestand der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut der Bienen amtlich festgestellt worden. Daraufhin hatte das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Herford einen hat einen Sperrbezirk mit einem Radius von ca. 1,5 Kilometer rund um den Ausbruchsort angeordnet, um eine weitere Verbreitung der Bienenseuche zu verhindern.
Die Amerikanische Faulbrut ist eine anzeigenpflichtige Tierseuche. Nur die Sporen des Bakteriums sind infektiös und bleiben dies über Jahrzehnte, da sie äußerst widerstandsfähig sind. Die Bekämpfungsmaßnahmen sind in der Bienenseuchen-Verordnung festgelegt. Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz hatte deshalb alle Schutzmaßnahmen in Form einer Allgemeinverfügung erlassen. Innerhalb des Sperrbezirks mussten alle Bienenvölker und Bienenstände unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich untersucht werden, so sieht es die Tierseuchenverfügung vor. Auch durften Bienenvölker, Waben, Honig etc. aus den Bienenständen und die Bienenstände selbst nicht entfernt werden und Bienenvölker oder Bienen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.
Diese Schutzmaßnahmen sind im festgelegten Sperrbezirk erfolgreich durchgeführt worden. Die Amerikanische Faulbrut gilt dort somit als erloschen. Mit Aufhebung der Tierseuchenverfügung wird der im Oktober letzten Jahres festgelegte Sperrbezirk aufgehoben. Die für dort angeordneten Schutzmaßnahmen müssen nun nicht mehr beachtet werden.