Alle vier Jahre wird ein Fischereiberater vom Kreis Minden-Lübbecke als Untere Fischereibehörde auf Vorschlag des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e.V. berufen.
Am 6. Oktober 2016 ist Herr Helmut Uphoff erneut als Kreisfischereiberater berufen worden. Die Position des stellvertretenden Kreisfischereiberaters übernimmt Herr Reinhold Arntz.
Beide Herren weisen in diesem Bereich große Erfahrung auf, denn bereits zum fünften Mal wurden Helmut Uphoff und Reinhold Arntz mit dieser ehrenamtlichen Aufgabe betraut.
Helmut Uphoff und Reinhold Arntz sind nicht nur ehrenamtlich als Fischereiberater bzw. als stellverstretender Fischereiberater für den Kreis Minden-Lübbecke tätig, sie sind darüber hinaus Vorsitzende des Fischereivereins der Stadt Rahden und Umgebung e.V. bzw. des Fischereivereins Minden und Umgegend von 1907 e.V..
Der Kreisfischereiberater wird bei wichtigen fischereifachlichen Entscheidungen beteiligt. Hierzu gehören beispielsweise die Genehmigung von Fischereipachtverträgen und auch die Abstimmung der fischereilichen Nutzung in Naturschutzgebieten.
Etwa 250.000 Frauen und Männer gehen der Fischerei in Nordrhein-Westfalen nach. Rund 130.000 von ihnen sind in Vereinen organisiert. Allein im Kreis Minden-Lübbecke sind ca. 11.000 Anglerinnen und Angler in den Fischereivereinen aktiv. Jährlich kommen nach bestandener Fischerprüfung über 250 Aktive hinzu. Die Fischerprüfung wird vor einem Fischerprüfungsausschuss abgelegt. Geprüft werden beispielsweise Kenntnisse und Fähigkeiten über die allgemeine und spezielle Fischkunde oder über die Gewässerkunde und Fischhege. Mit dem Prüfungszeugnis, kann man bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung anschließend einen Jahresfischereischein erhalten.