Der Volksmund kennt den Schornsteinfeger als Glücksbringer: Ein positives Bild, das für Oerlinghausen ab sofort Thorsten Hein als neuer bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger verkörpert. Beim Vergabeverfahren überzeugte Hein mit seiner fachlichen und persönlichen Qualifikation und wurde daher von der Bezirksregierung Detmold für diese Aufgabe bestellt.
Zum Hintergrund: Mit Inkrafttreten des neuen Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes am 1. Januar 2013 wurden die hoheitlichen Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers neu definiert. Dazu besichtigt er im Rahmen der Feuerstättenschau innerhalb von sieben Jahren zweimal sämtliche Feuerungsanlagen seines Bezirkes und übergibt dem Eigentümer den auf dieser Grundlage erstellten Feuerstättenbescheid. Hierin werden Zeitraum, Art und Umfang der gesetzlich vorgeschriebenen Kehr-, Prüf- und Messarbeiten festgelegt. Für die fristgerechte Veranlassung und Nachweis gegenüber dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist der jeweilige Eigentümer verantwortlich.
Außerdem dürfen nur von diesem Betrieb Leistungen wie Abnahmen von neuen oder geänderten Feuerungsanlagen sowie deren Abgasableitungen begutachtet und bescheinigt werden, da diese Aufgaben maßgeblich für den Erhalt der Betriebs- und Brandsicherheit im Gebäude und der Nachbarschaft sind. Bezirksschornsteinfeger Thomas Hein berät zu dem Thema und zu allen weiteren Leistungen unter der Telefonnummer 05205/ 75 38 43 0, mobil unter 0176/ 80 29 19 03 sowie per Mail unter ThorstenHein@gmx.de.