Kreis Paderborn – Von Weiberfastnacht bis Aschermittwoch begleitet die Polizei die Jecken im Kreis Paderborn durch die Karnevalszeit. Mit ihrer Präsenz sorgen Polizistinnen und Polizisten bei den Karnevalsumzügen für Sicherheit. Aber auch das nächtliche Treiben in Kneipen, Sälen und Festzelten haben die Einsatzkräfte im Blick.
Die Polizei steht im engen Kontakt mit Kommunen und Veranstaltern im Kreis Paderborn und hat an den Aktualisierungen der Sicherheitskonzepte mitgearbeitet. Im letzten Jahr gab es kein außergewöhnliches Kriminalitätsaufkommen und blieb insgesamt ruhig. So soll es auch in diesem Jahr bleiben. Dazu können alle beisteuern. Gegenseitige Rücksicht im Gedränge an den Umzugswegen und das Befolgen der Absperrungen sowie der Anweisungen des Sicherheitspersonals tragen zu einem fröhlichen und ungetrübten Karnevalspaß bei. Stichwort Zivilcourage: Wer Verdächtiges beobachtet solle sich sofort per Notruf 110 melden, so ein Appell der Polizei. Das gelte auch, wenn Personen in Bedrängnis geraten oder Hilfe benötigen. Die Einsatzkräfte sind in der Nähe und können sofort eingreifen. Niemand solle sich aber selbst in Gefahr bringen.
Alkohol fließt bekanntlich reichlich zu Karneval. Um mit gutem Gewissen feiern zu können, rät die Paderborner Polizei dringend: Kümmern Sie sich rechtzeitig darum, wie Sie nach dem Feiern sicher nach Hause kommen. Finger weg vom Steuer, wenn Sie Alkohol getrunken haben! Zwischen Weiberfastnacht und Aschermittwoch führt die Polizei zusätzliche Verkehrskontrollen durch, um unbelehrbare Fahrzeugführer, die unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung stehen, aus dem Verkehr zu ziehen. Was nicht jeder weiß: Schon ab 0,3 Promille kann der Führerschein entzogen werden, wenn Anzeichen von Fahruntauglichkeit vorliegen oder man an einem Verkehrsunfall beteiligt ist. Auch Radfahrer laufen Gefahr ihren Führerschein zu verlieren und sich im Strafverfahren verantworten zu müssen. Wer nach einer durchzechten Nacht wieder “raus” muss sollte den “Restalkohol” nicht unterschätzen. In einer Polizeikontrolle am Vormittag fällt das sofort auf und die “Karte” ist erst mal weg. Für junge Fahrer unter 21 Jahren und für Führerscheinneulinge, die sich noch in der Probezeit befinden, gilt absolutes Alkoholverbot!
Alkoholkonsum spielt immer eine große Rolle beim Thema Jugendschutz. So beteiligt sich die Polizei über Karneval an Jugendschutzkontrollen. “Schnaps” ist unter 18 Jahren absolutes Tabu – das gilt auch für Mischgetränke. Auch wer für unter 18-Jährige “branntweinhaltige” Getränke “besorgt”, muss mit Strafen rechnen. Bier und Wein sind ab 16 erlaubt.
Gar nicht lustig ist es, wenn Kriminelle sich unter die Jecken mischen und deren Portmonees oder Handys “abziehen” wollen. Taschendiebe nutzen größere Menschenansammlungen, um möglichst unbemerkt an Beute zu gelangen. Manchmal “tanzen” sie sogar mit und greifen Feiernden dreist in die Taschen. Deswegen rät die Polizei, Wertsachen besonders sicher in der (Ver-)Kleidung zu verstauen. Vorsicht auch in Lokalen. Taschen und Rucksäcke sollten niemals unbeaufsichtigt gelassen werden.
Die Kreispolizeibehörde Paderborn wünscht allen eine friedliche Karnevalszeit und viel Spaß beim Feiern.
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