Kreis Paderborn – Die Kreispolizeibehörde Paderborn weist darauf hin, dass mit Ablauf des Monats Februar 2018 die “schwarzen” Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2017 ihre Gültigkeit verlieren. Ab Donnerstag, 1. März 2018, brauchen Roller, Moped, Mofa, E-Bike, motorisierte Rollstühle und Co. ein neues “blaues” Versicherungskennzeichen, auf dem das Gültigkeitsjahr 2018 eingeprägt ist. Erhältlich sind die neuen Versicherungsverträge und Kennzeichenschilder bei Versicherungen und Banken. Sie gelten bis Ende Februar 2019. Wer mit einem nicht ordnungsgemäß versicherten Fahrzeug bei Polizeikontrolle auffällt, riskiert eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Sollten Fahrer und Fahrzeughalter nicht identisch sein, wird auch der Halter angezeigt.
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