Kreis Paderborn (krpb). Das Land Nordrhein-Westfalen stellt auch in diesem Jahr Fördermittel für bauliche Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden und auf dem dazugehörigen Grundstück (Wohnumfeld) zur Verfügung. Wer seinen Wohnraum barrierefrei gestalten, die Energieeffizienz seines Hauses erhöhen, bestehenden Wohnraum erweitern oder besser vor Einbrechern schützen will, kann auf staatliche Unterstützung zählen.
Die Förderung erfolgt mit Darlehen bis zu 100 % der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten, höchstens jedoch 100.000 € pro geförderter Wohnung. Auf Antrag kann ein anteiliger Tilgungsnachlass (Teilschulderlass) in Höhe von 20 % des nach Prüfung des Kostennachweises anerkannten Darlehens gewährt werden.
Für die Förderdarlehen sind während des Zeitraums der Zinsbindung – wahlweise 20 oder 25 Jahre – jährlich ein Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 %, eine Tilgung von 2 % und ab dem 11. Jahr Zinsen von 0,5 % zu entrichten.
Bei Mietwohnungen gelten für den Zeitraum der Zinsbindung sogenannte Mietpreis- und Belegungsbindungen. Dies bedeutet, dass je nach Kommune im Kreis Paderborn nach Fertigstellung der geförderten Maßnahmen nur eine monatliche Kaltmiete von 4,60 bis 6,20 Euro/m² erhoben werden darf, die jährlich um 1,5 % der Ausgangsmiete erhöht werden kann. Zudem dürfen die geförderten Wohnungen bei Neuvermietung nur an Personen mit gültigem Wohnberechtigungsschein vermietet werden.
Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum können die Förderung in Anspruch nehmen, wenn ihr Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen, die individuell ermittelt werden, nicht übersteigt.
Das Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Paderborn, Aldegreverstraße 10 – 14, berät persönlich oder telefonisch unter der 05251 308 6322 oder 05251 308 6323.