Die Stadt Paderborn erlässt von Karfreitag, 30. März, 00.00 Uhr, bis zum Samstag, 31. März, 06.00 Uhr, eine Allgemeinverfügung, die jegliche Treffen der Tuning-Szene verbietet. In dieser Zeit sind im gesamten Stadtgebiet, sowohl auf öffentlichen und privaten Flächen, keine Zusammenkünfte, egal ob mit oder ohne Fahrvorführungen, erlaubt.
Mitarbeiter der Stadt Paderborn und die Polizei kontrollieren, ob die Maßgaben des Verbotes eingehalten werden.
Rechtsgrundlage für die Verfügung ist das Feiertagsgesetz NRW, das unter anderem das außerordentliche Schutzbedürfnis dieses Tages herausstellt. Wegen der besonderen Bedeutung für die Ausübung der christlichen Religionsausübung ist gerade der Karfreitag als einer der am stärksten geschützten Feiertage überhaupt anzusehen, dessen ernster Charakter eine besondere Rücksichtnahme erfordert.
In den Jahren vor 2017 ist dieser Tag regelmäßig zum Teil von mehreren tausend Teilnehmern der Tuningszene genutzt worden, um sich in Paderborn zu treffen. 2016 waren es etwa 2.000 Fahrzeuge aus der Tuningszene, die sich am Karfreitag im Paderborner Stadtgebiet – und das trotz widriger Witterungsverhältnisse – aufgehalten haben. Der Zustrom von Tunern, die vielfach aus überregionalen Bereichen, zum Teil sogar bundesweit, nach Paderborn gefahren sind, hat dabei stetig zugenommen. Trotz der erlassenen Verbotsverfügung für den Karfreitag 2017 fanden sich bereits in den Morgenstunden wieder circa 300 getunte Fahrzeuge an den bekannten Treffpunkten ein. Nach Hinweis auf die Allgemeinverfügung verließen die Tuner in der Regel die jeweiligen Treffpunkte und entfernten sich aus dem Stadtgebiet; teilweise mussten auch Platzverweise erteilt werden. Dies bewirkte zudem, dass auch die noch auf der Anfahrt nach Paderborn befindlichen Tuner vielfach nicht mehr das Stadtgebiet aufsuchten. So traf sich in den Nachmittagsstunden ein Großteil der – auch überregionalen – Tuningszene (ca. 1000 Fahrzeuge) auf dem Rastplatz „Eringerfeld“ an der BAB 44. Mit dem Ablauf der Verbotsverfügung um Mitternacht suchten jedoch erneut rund 400 Tuningfahrzeug sowie etwa 100 Schaulustige den Bereich des Universitätsparkplatzes am Pohlweg auf. Die besonderen Geräuschentwicklungen zur Nachtzeit führten zu Störungen der Bevölkerung. Daher wird die Allgemeinverfügung in diesem Jahr bis Samstag, 06.00 Uhr, ausgeweitet.
Neben dem eigentlichen Treffen und der Zurschaustellung (Car-Posing) der technisch veränderten Fahrzeuge kommt es durch Teilnehmer immer wieder zu massiven Verkehrsbehinderungen, gefahrenträchtigen Fahrmanövern und extremen Ruhestörungen durch laute Motorengeräusche, quietschende Reifen und mitunter stundenlanges, unnützes Hin- und Herfahren im Stadtgebiet. Hinzu kommt die gesteigerte Gefahr, dass Zuschauer oder unbeteiligte Dritte bei Unfällen schwer verletzt werden und die Treffen für illegale Rennen genutzt werden. Beim sogenannten „Seasons End“ Anfang Oktober 2017 verunglückte ein Tuner beim Beschleunigen und Driften. Er prallte auf dem Südring gegen eine Ampel und zog sich selbst Verletzungen zu. Seine Beifahrerin und Unbeteiligte blieben glücklicherweise unverletzt. Die Beteiligung an illegalen Rennen, dazu zählen auch Beschleunigungsfahrten einzelner Fahrzeuge, ist seit Mitte Oktober 2017 von einer Ordnungswidrigkeit zur Straftat heraufgestuft worden. Bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe sind möglich – bei schweren Unfallfolgen bis zu zehn Jahre Gefängnis.
Die Zusammenkünfte so vieler Tuner in der Innenstadt führen schon seit langem zu zahlreichen Beschwerden von Anwohnern, die sich in ihrem Recht auf „Feiertagsruhe“ massiv gestört fühlen.
Die Treffen, für die in der Vergangenheit im Wesentlichen über die sozialen Medien geworben wurde, haben Veranstaltungscharakter, ohne dass es allerdings einen verantwortlichen Veranstalter oder Organisatoren gibt. Sich daraus ergebene Pflichten (Erlaubnisse für die Sondernutzung von Straßen und Plätzen, sonstige Absprachen mit Stadt und Polizei, Sicherheitsbelange, Umweltschutz, etc.) wurden nicht wahrgenommen. Sollten sich Tuner trotz des Verbots in Paderborn treffen, müssen sie damit rechnen, dass ihre Identität festgestellt, Platzverweise erteilt und Ordnungswidrigkeitenanzeigen erstattet werden. Sollte dem Platzverweis nicht nachgekommen werden oder wird der Fahrzeugführer, trotz entsprechender Ansprache der Ordnungshüter, wiederholt im Stadtgebiet angetroffen, wird das Fahrzeug sichergestellt.
Um die Schutzbedürfnisse der Einwohner zu gewährleisten und die Vorgaben der Rechtsordnung durchzusetzen, wurde die Verfügung erlassen und bei Verstößen ein Einschreiten seitens der Verwaltung und der Polizei als erforderlich angesehen. Darüber hinaus kündigt die Polizei ein konsequentes Einschreiten bei allen Verkehrsverstößen an.
Die Stadt Paderborn und die Kreispolizeibehörde Paderborn betonen ausdrücklich, dass mit den Maßnahmen keine „Kriminalisierung“ der Szene erfolgen soll, sondern der Schutz von Anwohnern und die Einhaltung der Rechtsvorschriften im Vordergrund stehen. Es gilt der Appell erst gar nicht nach Paderborn anzureisen.