“Verschiedene Produkte aus unserem Haus tragen die Auslobung „glutenfrei“. Sie richten sich damit auch an Kunden, die an einer Glutenunverträglichkeit (Zöliakie) leiden. Uns liegen Untersuchungsergebnisse vor, nach denen bei einzelnen Produkten der hierzu bestehende gesetzliche Grenzwert von 20 mg/kg Gluten überschritten wird. Betroffen sind folgende Produkte:
- Reiszwerge, Mindesthaltbarkeitsdatum 20.06.2017
- Reis-Vanille-Kipferl, Mindesthaltbarkeitsdatum 25.06.2017
- 4-Korn-Brösel, Mindesthaltbarkeitsdatum 15.07.2017
Verbraucher, die an einer Glutenunverträglichkeit leiden, werden gebeten, die genannten Produkte nicht mehr zu verzehren.
In dem Produkt „Reis Zwerge“ wurde neben einem zu hohen Glutengehalt auch ein Gehalt an Weizen nachgewiesen, der bei Weizen-Allergikern zu allergischen Reaktionen führen kann. Weizen-Allergiker werden daher gebeten, dieses Produkt nicht mehr zu verzehren. Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes rufen wir die Produkte deshalb zurück.
Die Produkte können am Ort des Kaufes gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgegeben werden.
Verbraucher, die nicht an einer Glutenunverträglichkeit leiden, können die Produkte bedenkenlos verzehren.
Die eingetretenen Unannehmlichkeiten bedauern wir.
Es entspricht unserer Firmenpolitik, nur sichere und qualitativ hochwertige Lebensmittel in den Verkehr zu bringen.”