Rheda-Wiedenbrück (pbm). In der letzten Zeit ist wieder häufiger festzustellen, dass Hecken, Sträucher oder Äste in Geh- und Radwege herein wachsen. Das behindert oder gefährdet Fußgänger und Radfahrer. Auch wenn Verkehrsschilder zuwachsen, kann dies eine Gefährdung darstellen. Die Stadtverwaltung erinnert nachdrücklich an die Verpflichtung der Eigentümer, in den öffentlichen Verkehrsraum wachsende Hindernisse zu beseitigen.
Nach dem Landschaftsgesetz NRW ist es verboten in der Zeit vom 1. März bis 30. September Hecken, Gebüsche sowie Röhricht- und Schilfbestände zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören. Schonenden Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen sind jedoch ausdrücklich erlaubt. Nahe an Geh- und Radwegen sowie an den Stellen, wo Verkehrsschilder verdeckt werden, sind sie sogar unumgänglich. Bei Unfällen die auf wuchernde Pflanzen zurück zu führen sind, kann auch der Grundstückseigentümer in Haftung genommen werden.