Rheda-Wiedenbrück (pbm). Für ein gutes Zusammenleben braucht es Regeln – und damit sich alle daranhalten, manchmal auch Bußgelder. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog geändert wurde. Folge ist unter anderem, dass gerade Falschparker nun mehr zahlen.
Der Gesetzgeber möchte insbesondere Radfahrer und Fußgänger stärker schützen. Deshalb ist das verbotene Halten auf dem Schutzstreifen und auf dem Gehweg deutlich teurer geworden. Für das Halten auf Schutzstreifen (gestrichelte Linie mit Radfahrer-Piktogramm) und Gehwegen werden mindestens 55 Euro fällig. Werden die Nutzer der Wege auch noch behindert – etwa, wenn weniger als ein Meter Breite bleibt – dann werden sogar 70 Euro fällig. Dazu kommen gesetzlich vorgeschriebene Gebühren von 28,50 Euro und ein Punkt in der „Verkehrssünderkartei“ in Flensburg.
Den geänderten Gebührenkatalog werden auch diejenigen zu spüren bekommen, die die Parkscheibe nicht ausgelegt oder falsch eingestellt haben. Das Verwarngeld für diese Ordnungswidrigkeit beträgt, ebenso wie für die Überschreitung der Parkzeit, nun 20 Euro. Diese Regelung gilt auch im Zonenhaltverbot im Innenstadtbereich Wiedenbrück. Hier ist das Parken für eine Stunde nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt. Das gleiche gilt im neuen Zonenhaltverbot im Bereich Berliner Straße/Widumstraße.