Rheda-Wiedenbrück (pbm). Mitte Oktober hat die Stadt Rheda-Wiedenbrück aufgrund der aktuellen Situation ihre Kunstrasenplätze beproben lassen. Das zuständige Labor kommt nach ihrer Analyse zu dem Ergebnis, dass die verwendeten Granulate auf den Plätzen der städtischen Sportanlagen des FSC Rheda e.V., des Jahnstadions/SC Wiedenbrück e.V. und der Sportanlage Burg Grenzwerte der sogenannten REACH-Verordnung leicht überschreiten. Hinweise auf konkrete Gesundheitsgefährdungen gibt es nicht. Die städtischen Kunstrasenplätze bleiben bis auf weiteres offen.
„Wir werden selbstverständlich unsere Vereine, den Stadtsportverband und unsere Ratsmitglieder informieren“, betont Bürgermeister Theo Mettenborg.
„REACH“ ist die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. In dieser Verordnung ist ein Grenzwert von 1 mg/kg für PAK-Komponenten (polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe) definiert. Er gilt u.a. für Spielzeug und Sportgeräte. Offen ist jedoch, inwieweit die dort genannten Grenzwerte auch für Einstreugranulate auf Kunstrasenplätzen gelten. „Zum jetzigen Zeitpunkt sehen wir keinen akuten Handlungsbedarf“, erklärt Beigeordnete und Stadtkämmerin Christine Zeller. Die Verwaltung bemüht sich weiter um belastbare Aussagen im Zusammenhang mit den Sportplätzen. Dazu werden auch die Hersteller eingebunden.