Rheda-Wiedenbrück – Am späten Donnerstagnachmittag (04.05., 17.15 Uhr) bemerkte ein Polizeibeamter auf seinem Dienstmotorrad einen Rollerfahrer, der mit hoher Geschwindigkeit auf der Holunderstraße unterwegs war.
Daraufhin hielt der Beamte den 23-jährigen Fahrer aus Gütersloh an. Bei der sich anschließenden Verkehrskontrolle gab der Gütersloher an, dass er den Roller vor kurzem gekauft hatte und bauliche Veränderungen vorgenommen hatte, so dass das Fahrzeug eine deutlich höhere Geschwindigkeit erreichen kann, als ursprünglich vorgesehen. Der 23-Jährige war aufgrund dieser Tatsache nicht im Besitz der nun erforderlichen Fahrerlaubnis. Weiterhin bestand für das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Fahrt kein Versicherungsschutz. Weitere polizeiliche Ermittlungen ergaben, dass das schwarze Versicherungskennzeichen, das sich an dem Roller befand, im April von einem anderen Motorroller in Gütersloh gestohlen worden war. Da auch der Verdacht bestand, dass der Roller selbst gestohlen worden war, wurde er für weitere polizeiliche Ermittlungen sichergestellt.
Damit nicht genug:
Weiterhin gab der junge Mann dem Polizeibeamten gegenüber an, Cannabisprodukte geraucht zu haben. Ein deshalb an Ort und Stelle durchgeführter Drogentest verlief positiv. Daraufhin wurde dem 23-Jährigen eine Blutprobe entnommen.
Ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie Trunkenheit im Verkehr wurde eingeleitet.
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