Gütersloh – Rheda-Wiedenbrück (CK) – Wie die Polizei berichtete, wurden mehrere Verkehrsteilnehmer Opfer von so genannten “Wasserbombenwerfern” (zum Polizeibericht).
Aufgrund der Veröffentlichungen in den örtlichen Medien meldeten sich noch weitere Verkehrsteilnehmer, die ebenfalls mit den Wasserbomben von den unbekannten Tätern beworfen worden waren.
Die Polizei Gütersloh macht an dieser Stelle deutlich, dass solche Aktionen in keiner Weise mehr “Dumme-Jungen-Streiche” sind. Im Gegenteil: Es handelt sich um einen Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, der schlimme Folgen hervorrufen kann und ja auch schon hervorgerufen hat!
Dieser Tatbestand ist eine Straftat! Das Strafmaß kann einen Freiheitsentzug bis zu fünf Jahren beinhalten.
Weiterhin sollten die Täter bedenken, dass eine solche Straftat ebenfalls fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Fallen Personen durch Aggressivität im Straßenverkehr auf, besteht die Möglichkeit, dass die Abteilung Straßenverkehr des Kreises prüft, ob fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen, wie z. B. die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) oder als letztes Mittel ein Entzug der Fahrerlaubnis, möglich ist.
Bei Jugendlichen und Heranwachsenden besteht die Möglichkeit, die Fahrerlaubnis erst gar nicht zu erteilen oder den Erwerb an positive Ergebnisse weitergehender Untersuchungen zu knüpfen.
Das zuständige Kriminalkommissariat in Rheda-Wiedenbrück hat Ermittlungsverfahren wegen Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr eingeleitet.
Die Polizei sucht Zeugen. Wer kann Angaben zu diesen Straftaten machen oder hat verdächtige Beobachtungen gemacht?
Hinweise und Angaben nimmt die Polizei in Rheda-Wiedenbrück unter der Telefonnummer 05242 4100-0 entgegen.
Rückfragen bitte an:
Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de