Rietberg. Alle Flüchtlinge bekommen in Rietberg eine Wohnung – als Notunterkunft. Sobald sie aber offiziell anerkannt sind, also klar ist, dass sie dauerhaft bleiben dürfen, müssen sie sich auf dem freien Markt selbst eine Bleibe suchen. Das gestaltet sich in der Emsstadt alles andere als einfach. Der Wohnungsmarkt ist generell angespannt. Hinzu kommt: Viele Vermieter sind unsicher, ob sie überhaupt an Flüchtlinge vermieten möchten. Die städtische Sozialabteilung hilft deshalb ab sofort bei der Entscheidung – mit einer unverbindlichen Beratung für Vermieter.
Die Bilanz spricht für sich: Lediglich 12 Familien haben es in Rietberg bisher geschafft, in eine eigene Wohnung einzuziehen – die haben sie meistens mit Hilfe von Ehrenamtlichen bekommen oder über andere persönliche Kontakte. 80 Menschen hingegen suchen weiterhin händeringend nach einer Mietimmobilie. Für sie ist es sehr schwierig, weiß Sozialpädagogin Randa Sow von der Stadt Rietberg: „Viele Vermieter haben Bedenken, mit Flüchtlingen einen Mietvertrag zu schließen. Das ist sehr schade, und in vielen Fällen sind diese Ängste völlig unbegründet.“ Gemeinsam mit ihrem Kollegen Martin Hübner möchte sie Vorurteile abbauen, Fragen beantworten und so bei der Entscheidung für oder gegen Flüchtlinge als Mieter behilflich sein.
Wer eine freie Wohnung anzubieten hat, kann sich unverbindlich an Randa Sow oder Martin Hübner wenden. Die Beratung findet in einem geschützten Rahmen statt, Inhalte dringen nicht nach außen. Der Ausgang ist völlig offen, betont Randa Sow: „Wenn am Ende dabei herauskommt, dass ein Mietverhältnis nicht gewünscht wird, ist das natürlich völlig in Ordnung.“ Dennoch hofft sie, dass es gelingen wird, einige Menschen auf diesem Weg in eine eigene Wohnung zu vermitteln. Dabei würden selbstverständlich die Wünsche und konkrete Vorstellungen der Vermieter berücksichtigt. Beispielsweise, wenn jemand nur an eine Familie mit oder an eine Familie ohne Kinder vermieten möchte. „Das können wir alles im Vorfeld besprechen, denn wir wissen aus unserer täglichen Arbeit sehr genau, wer gerade Wohnraum sucht.“ In einem zweiten Schritt könnten sich Vermieter und potenzielle neue Mieter erst einmal kennenlernen.
Eine gesetzliche Auflage für alle ab Januar 2017 oder danach anerkannten Flüchtlinge verschärft derzeit die Situation in Rietberg: Die so genannte Wohnsitzauflage besagt, dass ein anerkannter Flüchtling in der Stadt bleiben muss, in der er in einer Notunterkunft untergebracht worden ist. Das heißt: Wer der Stadt Rietberg zugewiesen worden ist, darf sich nicht in einer anderen Stadt eine Wohnung suchen – auch nicht im Kreis Gütersloh. „Das schränkt die Möglichkeiten natürlich deutlich ein“, betont Martin Hübner.
Die beiden Sozialpädagogen sind froh, dass es ihnen seit einigen Monaten möglich ist, Flüchtlinge intensiver und individuell zu betreuen. Zu Zeiten, als pro Woche 100 Menschen kamen, war daran gar nicht zu denken. Inzwischen hat sich die Lage deutlich entspannt: Lediglich 30 Flüchtlinge sind der Stadt Rietberg bisher in diesem Jahr zugewiesen worden. Aktuell betreut die Sozialabteilung stadtweit 317 Flüchtlinge.
Vermieter, die sich für eine Beratung interessieren, können sich jederzeit an Randa Sow, Telefon 05244 / 986 267, E-Mail: randa.sow(at)stadt-rietberg.de oder an Martin Hübner, Telefon 05244 / 986 311, E-Mail: martin.huebner(at)stadt-rietberg.de wenden. Das Büro der beiden befindet sich in der Alten Südtorschule, erstes Obergeschoss, Delbrücker Straße 1.