Rödinghausen. Bis zum 28. Februar 2017 führen die Mitarbeiter des Bauhofes innerhalb des Gemeindegebietes in den folgenden Bereichen die jährlichen Rückschnittarbeiten an Hecken, Sträuchern und anderen Gehölzen durch:
Alte Dorfstraße, An der Stertwelle, Bahnhofstraße, Darnauer Weg, Drögerhorst, Goethering, Hambringweg, Heerstraße, Höger Heide, Kummerbrink, Linkerhagen, Parkstraße, Pemberville Platz, Schlinkweg, Sonnenwinkel
Sportplatz Bieren, Walske Bruch, Wehmerhorststraße, Westerbergstraße, Wiehenstadion, Zum Nonnenstein.
Die Schnittmaßnahmen wurden im Vorfeld mit Vertretern von BUND und NABU abgestimmt. Denn grundsätzlich gilt lt. Bundesnaturschutzgesetz: Vom 01. März bis 30. September eines Jahres ist es verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf Stock zu setzen. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen das Verbot verstößt, handelt ordnungswidrig und riskiert ein Bußgeld.
„Wir möchten daher die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Rödinghausen bitten, evtl. geplante Maßnahmen ihrerseits bis zum 01. März nächsten Jahres abzuschließen. So kommen unter anderem zurückgeschnittene Hecken und Sträucher auch den künftigen Bewohnern wie unseren heimischen Brutvögeln zugute. Sie können sich im darauffolgenden Frühjahr bzw. Sommer auf ein dichtes Laubwerk freuen, in denen sie Schutz für sich und ihren Nachwuchs finden“, so Bürgermeister Vortmeyer.
Sollten trotzdem aus einem wichtigen Grund umfangreichere Schnittmaßnahme innerhalb des bestehenden Schutzzeitraumes notwendig sein, kann bei der unteren Landschaftsbehörde des Kreises Herford ein Antrag für die Ausnahmeregelung gestellt werden.
Zu den weiteren gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien zählt ebenso die bestehende Baumschutzsatzung der Gemeinde. Auch diese gilt es einzuhalten. Denn gehört ein Baum zu einem geschützten Landschaftsbestandteil oder einem geschützten Biotop, zählt auch die Fällung oder die Beschneidung zu den genehmigungspflichtigen Eingriffen.
Schonende Pflege- und Formschnitte zur Beseitigung des üblichen Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung der Bäume dürfen hingegen ganzjährig durchgeführt werden. Es ist jedoch darauf zu achten, dass das Brutgeschäft der Vögel, Säugetiere und Insekten dabei nicht beeinträchtigt wird. Maßvolle Rückschnitte aufgrund des Nachbarschaftsrechtes oder zur Einhaltung der Verkehrssicherheit auf öffentlichen Wegen oder Straßen sind ebenfalls erlaubt.
Nähere Informationen zum Umfang der einzelnen Maßnahmen im Gebiet der Gemeinde Rödinghausen können Interessierte telefonisch beim Bauhofleiter Niels Danielmeier unter Telefon: 05746 / 948-185 erfragen.