Auch der Kreis Minden-Lübbecke ist betroffen von der Aufstallpflicht als Vorsichtsmaßnahme gegen die Verbreitung der Geflügelpest, die das Umweltministerium angekündigt hatte. Im Wesentlichen werden die Bereiche des Kreises betroffen sein, die als Durchzugs- und Rastgebiete für Zugvögel bekannt sind, im Einzelnen sind das:
- Wesernahe Gebiete in den Städten Petershagen und Minden/Nord
- Bereich Großer Weserbogen Bad Oeynhausen-Dehme, Porta Westfalica-Barkhausen
- Südlicher Weserbereich in der Stadt Porta Westfalica
- Oppendorfer Fledder, Oppenweher Bruch und Oppenweher Moor in der Gemeinde Stemwede
Nach bisherigem Kenntnisstand werden ca. 140 geflügelhaltende Betriebe direkt davon betroffen sein. „Die Geflügelhalter ebenso wie die Öffentlichkeit werden per Tierseuchenverfügung über den genauen Grenzverlauf der sogenannten Risikogebiete sowie über die weiteren Maßnahmen informiert“, sagt Dr. Ute Fritze, Leiterin des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Kreises. Hierzu ist heute eine Sonderausgabe des Amtlichen Kreisblattes herausgegeben (http://www.minden-luebbecke.de/media/custom/1891_4225_1.PDF?1479115550).
„Geflügelhaltungen sollten generell nur mit entsprechender Schutzkleidung betreten werden“, so Dr. Fritze. „Ohnehin ist es sinnvoll, den Zutritt von betriebsfremden Personen soweit wie möglich einzuschränken. Wir bitten darum, uns Auffälligkeiten über den Gesundheitszustand der Tiere umgehend zu melden, gerade wenn innerhalb von kürzeren Zeiträumen höhere Verluste zu verzeichnen sind.“
Wer bisher seine Geflügelbestände noch nicht angemeldet hat, wird gebeten, dies umgehend nachzuholen. Weitere Informationen dazu stehen auf den Internetseiten des Kreises unter www.minden-luebbecke.de im Bereich Tiere und Lebensmittel.