Kreis Herford. Für Geflügel in Risikogebieten in Nordrhein-Westfalen gilt ab heute eine Stallpflicht. Das ordnete das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW an, nachdem das gefährliche Vogelgrippe-Virus H5N8 in mehreren Bundesländern bei verendeten Wildvögeln nachgewiesen und erste Fälle in Nutzgeflügelbeständen gemeldet worden sind. Bisher sind keine Fälle von H5N8 Infektionen beim Menschen bekannt.
Im Kreis Herford wurde ein Teilgebiet des Weserbogens bei Vlotho als Risikogebiet der Vogelgrippe ausgewiesen, weil dort bevorzugt wildlebende Wasservögel sammeln, rasten oder brüten (s. Karte). Um einem hohen Risiko des Eintrags der Geflügelpest in Geflügel haltende Betriebe und Privathaltungen durch infizierte Wildvögel so weit wie möglich vorzubeugen, sind Kontakte zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel möglichst zu vermeiden. Die wirkungsvollste und zugleich erforderliche Maßnahme, um dieses Ziel zu erreichen, ist die Aufstallung von Hobby- und Nutzgeflügelbeständen.
Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest:
Das Veterinäramt des Kreises Herford bittet darüber hinaus alle Geflügelhalter, folgende Schutzmaßnahmen nach der Geflügelpestverordnung zu beachten: Alle Geflügelhalter im Kreisgebiet sind verpflichtet, sich und ihren Bestand bei der Tierseuchenkasse NRW registrieren zu lassen. So können wichtige Informationen, wie beispielsweise eine aktuelle Ausweitung der Risikogebiete, besser und wesentlich schneller weiter gegeben werden. Darüber hinaus hat jeder, der Geflügel nicht ausschließlich in Ställen hält, sicherzustellen, dass die Tiere nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Die Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sind für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren. Treten in einem Geflügelbestand vermehrt Verluste auf oder kommt es zu einer erheblichen Veränderung der Legeleistung oder Gewichtszunahme, hat der Tierhalter unverzüglich durch einen Tierarzt das Vorliegen einer Infektion durch geeignete Untersuchungen ausschließen zu lassen. Nähe Informationen sind der Homepage www.kreis-herford.de zu entnehmen.
Info: Was bedeutet Stallpflicht
Bei der angeordneten Stallpflicht für das Risikogebiet spielt es keine Rolle, wie viel Geflügel jemand hat, auch einzelne Tiere gehören in einen geschlossenen Stall. Als geschlossen gilt ein Stall, wenn er über vier Wände und ein Dach verfügt. Bei der Haltung in Volieren muss sichergestellt werden, dass von oben kein Kot von Zugvögeln in den Auslauf fallen kann. Die Seiten sind darüber hinaus z. B. mit Netzen so zu sichern, dass ein Kontakt zu Wildvögeln nicht möglich ist.
Zusatzinfos:
Im Kreis Herford sind rund 1000 Geflügelhaltungen registriert mit insgesamt etwa 100.000 Tieren. Die Tierseuche „Vogelgrippe“ wurde bislang im Kreis Herford nicht festgestellt.