Gütersloh. Das Umweltministerium hat am Wochenende angeordnet, sämtliches Geflügel in Risikogebieten unverzüglich aufzustallen oder durch Überdachung und Schutzzäune so zu sichern, dass ein Kontakt zu Wildvögeln nicht möglich ist. Im Kreis Gütersloh ist davon das Risikogebiet um das Steinhorster Becken in Teilen von Rietberg und Verl betroffen. Als Geflügel gelten Fasane, Puten, Gänse, Enten, Legehennen, Rebhühner, Perlhühner und Sträuße. Auch Futter und Einstreu sind so abzusichern, dass Wildvögel keinen Zugang dazu haben. Risikogebiete sind Regionen mit durchziehenden, rastenden und überwinternden Wildvögeln. Verhindert werden soll so der Ausbruch der für Geflügel gefährlichen Vogelgrippe vom Typ H5N8. Das Virus war am vergangenen Dienstag zuerst bei Wildenten in Plön und in den folgenden Tagen bei weiteren Wildenten in Schleswig Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Bayern und Baden-Württemberg sowie bei Hausgeflügel in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern festgestellt worden. Daraus leitet sich der Verdacht ab, dass die Übertragung des Virus in Hausgeflügelbeständen erfolgen könnte. Infektionen des Menschen durch H5N8 sind bislang nicht bekannt geworden.
Diese weitreichenden Schutzmaßnahmen sind außerdem erforderlich, weil es sich bei H5N8 um eine Tierseuche mit einem hochansteckenden Virus handelt. Die Verbreitung kann zu hohen wirtschaftlichen Verlusten führen. Mögliche Handelsrestriktionen können auch dann nicht gefährdete Regionen betreffen. Im Kreis Gütersloh gibt es rund 2000 Geflügelhalter mit circa 4,2 Millionen Tieren. Im von der Stallpflicht betroffenen Risikogebiet sind zurzeit circa 210 Geflügelhalter erfasst.
Unabhängig von der Verordnung für die Restriktionszone empfiehlt die Veterinärabteilung auch das freilaufende Geflügel im restlichen Kreisgebiet aufzustallen. Auch bei der Stallhaltung sollten unbedingt Vorkehrungen getroffen werden, die das Risiko den Virus in die Stallungen zu tragen verringern. Dazu zählen unter anderem Futter und Einstreu vor Wildvögeln geschützt zu lagern, Stallungen vogelsicher abzudichten und Schutzkleidung, insbesondere Schuhe, erst am Eingang des Stallbereiches anzulegen.
Alle Geflügelhalter – egal wie viele Tiere sie halten – müssen ihre Tierhaltung bei der zuständigen Behörde, der Tierseuchenkasse NRW, melden, falls dies 2016 noch nicht erfolgt ist. Dieses gilt nicht nur für landwirtschaftliche Betriebe sondern auch für Hobbyhaltungen. Die Größe des Bestandes spielt dabei keine Rolle. Nur wenn diese Meldungen erfolgen, ist eine reibungslose Tierseuchenbekämpfung möglich und es besteht im Ernstfall Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse. Das Veterinäramt bitte ausdrücklich alle Geflügelhalter, ihre Bestände sorgfältig zu beobachten und bei vermehrten Todesfällen die Todesursache durch einen Tierarzt abklären zu lassen. Sollten Bürgerinnen und Bürger tote Vögel finden, die ersichtlich zum Beispiel nicht durch Verkehrsunfälle oder Scheibenanflüge ums Leben gekommen sind, ist das örtliche Ordnungsamt zu informieren. Die Tiere sollten nicht angefasst werden.
Die Anordnung der Aufstallung von Geflügel im Risikogebiet wurde heute im Amtsblatt veröffentlicht. Die Regelung tritt ab Dienstag, 15. November, in Kraft. Weitere Informationen: www.kreis-guetersloh.de