Gütersloh. Zwei Jahre nach der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zum Vorentwurf und der Auswertung der zahlreichen Stellungnahmen liegt jetzt der Entwurf des Landschaftsplans Gütersloh vor. Ab dem 14. Januar bis zum 14. Februar 2020 ist der Plan für alle Interessierten einsehbar. In dieser Zeit können Bürgerinnen und Bürger der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Gütersloh erneut Anregungen, Bedenken und Kritik zum Landschaftsplan mitteilen.
Der Kreistag hat dem Entwurf im November 2019 zugestimmt und seine Offenlage beschlossen. Bei der Bürgerbeteiligung zum Vorentwurf haben ca. 200 Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden Anregungen und Bedenken geäußert. Zahlreiche Einwendungen zum Vorentwurf betrafen vor allem die Abgrenzung der Naturschutzgebiete und des besonderen Landschaftsschutzgebietes. Gemeinsam mit einer Arbeitsgruppe des Umweltausschusses wurden die Schutzgebiete kritisch überprüft und teilweise neu abgegrenzt. In speziellen Karten sind die vorgenommenen Änderungen jeweils flächenscharf dargestellt und hervorgehoben.
Bürgerinnen und Bürger können ihre Einwendung zum Entwurf des Landschaftsplans zur Niederschrift während der Dienstzeiten im Kreishaus Wiedenbrück (Wasserstraße 14, 33378 Rheda-Wiedenbrück) oder schriftlich auf dem Postweg an den Kreis Gütersloh (Untere Naturschutzbehörde, 33324 Gütersloh) mitteilen.
Der Landschaftsplan besteht aus den Karten der Entwicklungsziele und der Festsetzungen sowie aus dem Textteil.
Diese sind auch auf der Internetseite der Abteilung Umwelt zu finden:
www.kreis-guetersloh.de/landschaftsplanGT_entwurf