Gütersloh. Gute Projektideen gibt es viele, allerdings scheitern diese Projekte oftmals an der mangelnden Finanzierung. Wer sich da wiedererkennt, für den gibt es jetzt eine neue Möglichkeit: Über den gemeinnützigen Verein LAG GT8 e.V. (‚Lokale Aktions-Gruppe‘) können Projekte, deren Gesamtkosten 20.000 Euro nicht übersteigen, mit bis zu 80 Prozent gefördert werden. Es steht in diesem Jahr ein Gesamtbudget von 200.000 Euro zur Verfügung. Die LAG GT8 ist nun auf der Suche nach geeigneten Projektideen. Vorbehaltlich der Bewilligung der Zuwendung ruft die LAG GT8 zur Einreichung von Kleinprojekten im Rahmen des so genannten ‚Regionalbudgets 2020‘ auf. Hierfür gibt es zwei Einreichungsfristen: Der 1. Stichtag ist am 15. Mai, der 2. Stichtag am 31. Juli.
Förderfähig sind Projekte im ländlichen Raum, die der Regionalen Entwicklungsstrategie der LAG GT8 entsprechen, das Ehrenamt und/oder den sozialen Zusammenhalt im Ort stärken und im Jahr 2020 abgeschlossen werden können. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die ‚Regionalbudget-Projekte‘ in den ländlich geprägten Stadtteilen Güterslohs, in Borgholzhausen, Halle/Westf., Harsewinkel, Langenberg, Rietberg, Versmold oder in Werther/Westf. verortet sein müssen – also den Kommunen, die Mitglied der LAG GT8 sind.
Förderfähig sind beispielsweise investive Maßnahmen in folgenden Bereichen: Einrichtung/Verbesserung von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen, Einrichtung/Verbesserung von dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen beziehungsweise Mehrfunktionshäusern, Erhaltung und Gestaltung von ortsprägenden Gebäuden einschließlich des Innenausbaus, Gestaltung von Plätzen, Freiflächen und Ortsrändern, Infrastrukturmaßnahmen im Bereich Tourismus zur Verbesserung des kulturellen Angebots oder von Natur und Umwelt sowie Maßnahmen zum Erhalt und der Verbesserung der Grundversorgung.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Veranstaltungen sowie Maßnahmen im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Unterhaltungsmaßnahmen, Maßnahmen des laufenden Betriebs, Personalleistungen und Anschaffungen, die nicht fest verankert sind mit Grund und Boden – mit Ausnahme von der Einrichtung von Dorfgemeinschaftseinrichtungen, Mehrfunktionshäusern und Grundversorgungseinrichtungen.
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung der Strukturentwicklung des ländlichen Raumes in NRW. Hierfür werden Fördermittel des Bundes bereitgestellt, genauer genommen Fördermittel aus dem GAK-Sonderrahmenplan. Die Abkürzung GAK steht für die Gemeinschaftsaufgabe ‚Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes‘.
Interessierte wenden sich an die Regionalmanagerin der LAG GT8, Mareike Bußkamp (E-Mail m.busskamp@gt-acht.de, Telefon: 05241/85-1068). Sie erteilt gerne nähere Auskunft zum Förderprogramm und prüft vorab, inwieweit die Projektidee übers Regionalbudget gefördert werden kann.