Korrektur: Es handelt sich bei dem verwendeten Fahrzeug nicht um einen BMW, wie versehentlich berichtet, sondern um einen Mercedes AMG E63S.
Gütersloh – Am Sonntagabend (19.05., 18.45 Uhr) meldete sich ein aufmerksamer Autofahrer bei der Polizei in Gütersloh und teilte mit, dass er hinter einem Mercedes-Fahrer unterwegs gewesen war, der ihm durch gefährliche und rücksichtslose Fahrmanöver aufgefallen war.
Daraufhin fuhren sofort eingesetzte Beamte in Richtung Magnolienweg, wo sich der Zeuge und der beschuldigte Mercedes-Fahrer aufhielten.
Vor Ort schilderte der Mitteiler den Polizeibeamten die drastischen Verkehrsmanöver des Mercedes-Fahrers:
Der Mann war auf der B61 aus Richtung Wiedenbrück kommend unterwegs und fiel hier bereits durch seine gefährlichen Beschleunigungs- und Überholmanöver auf, bei denen das Fahrzeug oftmals ausbrach.
Auf dem Teilstück zwischen der Friedrich-Ebert-Straße und der Kahlertstraße fuhr der Mercedes-Fahrer bei Rotlicht neben der baulichen Trennung auf den Fahrstreifen des Gegenverkehrs bis zur nächsten Kreuzung mit der Kahlertstraße. Dabei habe er das Auto massiv beschleunigt. Am Ende seines waghalsigen Manövers driftete er schließlich mit quietschenden Reifen nach links und bog dabei in die Kahlertstraße ab.
Vor Ort konnte auch der beschuldigte Fahrer des Mercedes angetroffen werden. Nach gesetzlicher Belehrung wurde er mit den Vorwürfen konfrontiert; diese stritt er jedoch im Wesentlichen ab. Unterwegs war der Mann mit einem Leihwagen, Mercedes AMG E63S, der laut Zulassungsbescheinigung über eine Nennleistung von 450 KW (612 PS) verfügt. Von allen vier Bremsscheiben war eine deutliche Hitzeentwicklung wahrnehmbar. Zudem war der Ventilator des Kühlers noch mit dem Kühlen des Motors beschäftigt.
Die eingesetzten Polizeibeamten beschlagnahmten den Führerschein des Beschuldigten. Der zuständige Staatsanwalt hat die Beschlagnahme des Führerscheins bestätigt und stellt Antrag auf Entziehung der Fahrerlaubnis.
Die Weiterfahrt aller fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeuge wurde dem 27-Jährigen ausdrücklich untersagt.
Ein Strafverfahren gemäß § 315 d I Nr. 3 StGB (Verbotene Kraftfahrzeugrennen) wurde eingeleitet.
Zudem sucht die Polizei weitere Zeugen, die Angaben zu dem Fahrverhalten des Mannes am Sonntagabend auf der B 61 machen können, Telefon 05241 869-0.